Guten Morgen Thea,
@W*lfgang hat schon Recht. Dass Sie ggf. mehr als 3 Stunden arbeiten würden, bedeutet nicht automatisch, dass Sie die volle EM verlieren. Natürlich müssten Sie die DRV über die höhere Stundenzahl informieren! Hier würde dann vermutlich der Gutachter wieder eingeschaltet werden und der entscheidet, ob sich Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert hat oder ob Sie zu Lasten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Im ersten Fall wäre der Leistungsfall volle EM weg. Es müsste dann in der Folge ein neuer Antrag gestellt werden und neu über den evtl. Leistungsfall entschieden werden. Verbleibt es lt. Gutachter bei der vollen EM, obwohl Sie mehr als 3 Std. arbeiten, würde die Rente grundsätzlich als volle EM-Rente weitergezahlt werden, dann aber natürlich unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes.
In jedem Fall aber eine individuelle Entscheidung!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung