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Experten-Antwort

Wechsel von voller EM–Rente zu teilweiser und ggf. zurück

von Thea15.01.2023 | 16:23
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe seit Kurzem mit einer Tätigkeit angefangen mit unter 3h/Arbeitstag. Wenn ich zukünftig durch eine Umverteilung der Stunden zwischen 3–6h/Arbeitstag arbeite und dadurch in den teilweisen Erwerbsminderungsrentenbezug komme, wie sähe dann ggf. ein Wechsel zurück in den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente aus, sollte ich feststellen müssen, dass 3–6h/Arbeitstag gesundheitlich (noch) nicht zu schaffen sind? Müsste dann wieder ein neuer Rentenantrag gestellt werden (inkl. Gutachtertermin)? Gruß Thea

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Thea,

@W*lfgang hat schon Recht. Dass Sie ggf. mehr als 3 Stunden arbeiten würden, bedeutet nicht automatisch, dass Sie die volle EM verlieren. Natürlich müssten Sie die DRV über die höhere Stundenzahl informieren! Hier würde dann vermutlich der Gutachter wieder eingeschaltet werden und der entscheidet, ob sich Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert hat oder ob Sie zu Lasten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Im ersten Fall wäre der Leistungsfall volle EM weg. Es müsste dann in der Folge ein neuer Antrag gestellt werden und neu über den evtl. Leistungsfall entschieden werden. Verbleibt es lt. Gutachter bei der vollen EM, obwohl Sie mehr als 3 Std. arbeiten, würde die Rente grundsätzlich als volle EM-Rente weitergezahlt werden, dann aber natürlich unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes.

In jedem Fall aber eine individuelle Entscheidung!

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke an @Abschläge für die ausführliche Ergänzung, der nichts hinzuzufügen ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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22 Antworten

W°lfgangam 15.01.2023 | 18:41
Hallo Thea, eine längere Arbeitszeit bedeutet nicht, dass Sie plötzlich wieder als teil oder gar voll erwerbsfähig gelten, die volle EM-Rente damit wegfällt/nur noch Anspruch auf die teilweise EM-Rente besteht. Lesen Sie dazu die Beiträge/Links aus früheren Fragen zu diesem Thema: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/saisonjo… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/volle-em… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/darf-man… Gruß w.
Klaroam 15.01.2023 | 19:18
Lassen Sie sich nicht durch Forumsexperten irreführen, die manchmal im theoretischen Eifer haarsträubende Aussagen machen. Wenn sie mehr als 3 Stunden täglich machen, liefern sie selbst den Beweis, dass sie es können und die volle EMR ist in Gefahr und kann aberkannt werden. Auf ihr Glück zu spekulieren, dass dann jemand die Aussage macht, der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit, würde ich in einem nicht 100% eindeutigen Fall nicht riskieren. Wenn Sie einmal in Teil EMR sind müssen durch einen neuen Antrag wieder versuchen in die volle EMR kommen.
W°lfgangam 15.01.2023 | 21:54
Hallo Thea, eine längere Arbeitszeit bedeutet nicht, dass Sie plötzlich wieder als teil oder gar voll erwerbsfähig gelten, die volle EM-Rente damit wegfällt/nur noch Anspruch auf die teilweise EM-Rente besteht.
Nicht zwangsläufig, aber als Indiz für eine höhere Leistungsfähigkeit taugt es u. U. schon!
...ich geb's auf - was (gesetzliches) Indiz/Damoklesschwert *DU DU, DU DARFST DAS NICHT!* und Wirklichkeit betroffener EM-Rentner/innen bedeutet. -> Ist immer eine Individualentscheidung, die mit der eigenen DRV zu klären ist. Immerhin haben Sie eine 'u. U.'-Hintertür eingebaut - nichts anderes sage ich auch, aber nicht als Hintertür/sondern als offene Tür vorneweg *g Gruß w.
Abschlägeam 16.01.2023 | 08:32
Hallo Thea, Sie sollten auf jeden Fall VORHER mit Ihrer zuständigen DRV klären, was dann im Falle wenn passiert. Da auch die DRV daran interessiert ist, Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, aber auch weiß, dass dies nicht von heute auf morgen oder von null auf hundert funktioniert (und evtl. eben auch mit Rückschlägen verbunden sein kann), gibt es durchaus Möglichkeiten, die auch Ihrem 'ich versuche es jetzt mal so' entgegenkommen (wie ja auch bereits aus den anderen Beiträgen hervorgeht). Es muss aber individuell abgeklärt werden. Viel Erfolg und alles Gute!
Theaam 17.01.2023 | 09:01
Vielen Dank für all die Antworten/Hinweise! Nochmal als Ergänzung und zur Klarstellung (für Andere in ähnlicher Situation, die das hier online finden): es geht nicht darum weitere zusätzliche Stunden zu arbeiten, sondern die Stunden nur umzuverteilen, um eine längere Anzahl an freien Tagen zur Erholung zwischen den Arbeitstagen zu haben, die Wochenarbeitszeit bliebe gleich.
Klaroam 17.01.2023 | 10:09
Zitat von Thea anzeigenausblenden
Die DRV ist eine Behörde, die sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hält und nicht nach Pimaldaumen oder ungefähren Menschenverstand. Wenn sie an einem Tag mehr als 3 Stunden arbeiten und dem Rest der Woche gar nicht, verstoßen sie gegen diese Regeln und das kann verstärkter Anlass einer Überprüfung sein (vielleicht ginge es ja den Rest der Woche auch) sollte es die DRV mitbekommen, z.B. in dem sie den Arbeitsvertrag oder Auskunft vom Arbeitgeber verlangt. Ich kenne ihren Fall nicht, aber ich kenne viele Fälle in denen es trotz schwerer Krankheit sehr schwer und wackelig war die EM Rente zu bekommen und zu behalten, daher gebe ich ihnen den Rat möglichst wenig bei dieser Behörde aufzufallen.
Abschlägeam 17.01.2023 | 10:58
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
Wer nur an einem Tag in der Woche mehr als 3 h arbeitet und an den anderen Tagen gar nicht, verstößt immer noch nicht gegen die Regeln des §43 SGB VI, denn "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" geht von einer Fünftagewoche aus. Und wer dies an einem Tag zwar schafft, aber eben nicht 'regelmäßig' an jedem Tag der Woche, ist gemäß der Gesetzgebung dann immer noch erwerbsgemindert (sofern die anderen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung erfüllt sind/bleiben). Und selbst dann, wenn ggfs. die Tätigkeit die 'regelmäßig erlaubte' Arbeitszeit überschreiten sollte, kann die zuständige DRV trotzdem zustimmen, denn es kommt auch auf die 'Art der Tätigkeit' aber auch auf die Höhe der damit erzielten Einkünfte an. Und auch dann hält sich die DRV immer noch an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln, denn dann greift sie auf §96a SGB VI zurück, in dem geregelt ist, welche Einkommensarten als Hinzuverdienst gelten und wie dieser dann die EM-Rente ggfs. mindert. Aber durch eine Minderung der Rente erlischt der 'grundsätzliche' Rentenanspruch NICHT. Selbst dann nicht, wenn der Hinzuverdienst zu einer NULL-Rente führen sollte. Aber dennoch sollte -insbesondere in derartigen Fällen - VOR (!!!) eigenmächtiger Aufnahme/Änderung der Arbeitszeiten der Kontakt mit der jeweils zuständigen DRV aufgenommen werden. MIT möglichst präziser Beschreibung, warum eine Verlagerung der Stunden, die dann insgesamt immer noch 'unter 15h/Woche' liegen, und der dadurch erreichbarer zusätzlichen 'Pausentage' von Vorteil sein können. Dann nämlich hat die DRV Gelegenheit, dies im Vorfeld anhand der dort vorliegenden Unterlagen zu beurteilen und keiner muss befürchten, dass dann erst durch einen 'Zufall' die DRV es mitbekommt. Aber trotzdem immer wieder der Hinweis: Auch eine unbefristet gewährte EM-Rente kann jederzeit überprüft werden, selbst wenn man daneben keinerlei Einkünfte erzielt und sich auch ansonsten völlig 'unauffällig' verhält.
Klaroam 17.01.2023 | 12:08
Gerade der Hinweis zu Überprüfungen bei der unbefristeten Rente zeigt das Vorgehen der DRV Bund. Die Aufnahme eines regelkonformen (!) Minijobs der gemeldet wird führt ganz deutlich öfter zu einer plötzlichen Überprüfung der unbefristeten Rente.
Das aber ist von Ihnen ja lediglich nur eine Vermutung und deshalb nicht zielführend im Sinne der Fragestellung :-)
Nein, eine offizielle Statistik habe ich dazu nicht, aber viele Jahre Erfahrungen von vielen EM Rentner in den einschlägigen Foren. Auch in diesem Forum meine ich die Experten Antwort gelesen zu haben, dass die Aufnahme eines Minijobs als Anlass zur Überprüfung der unbefristeten Rente führen kann. Da fragt man sich, warum eigentlich ?
Klaroam 17.01.2023 | 11:46
Gerade der Hinweis zu Überprüfungen bei der unbefristeten Rente zeigt das Vorgehen der DRV Bund. Die Aufnahme eines regelkonformen (!) Minijobs der gemeldet wird führt ganz deutlich öfter zu einer plötzlichen Überprüfung der unbefristeten Rente.
Abschlägeam 17.01.2023 | 12:54
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
Nein, das haben Sie 'so' dann wohl falsch gelesen. Vielmehr wird gerade auch von den 'DRV-Experten' immer wieder bestätigt, dass die Aufnahme eines Minijobs grundsätzlich nicht rentenschädlich sei. Aber das mag ja bei der DRV-Bund ganz anders sein... (die hier im Forum gar nicht vertreten ist)... die tanzen ja in allen möglichen Bereichen gern mal aus der Reihe :-) Wenn allerdings ein ehemaliger Dachdecker, der wegen seiner diversen Knochenbeschädigungen eine EM-Rente erhält, nun im 'Minijob' plötzlich wieder wild auf dem Gerüst rumturnt, dann führt dies mit 'hoher Wahrscheinlichkeit' zu einer Überprüfung seiner Gesundheitlichen Einschränkungen (nicht nur bei der DRV-Bund). 'Thea' aber hat ja wohl nur festgestellt, dass es ganz sinnvoll sei, den Papiersortier-Vorgang nicht mitten im Stapel zu unterbrechen und dafür lieber eine Stunde dran zu hängen und dann zwei Tage später den neuen großen Stapel auch wieder am Stück wegzuarbeiten. Aber auch wenn sie tatsächlich nur einige Stunden an einem Museumsfenster sitzt, um Besucherzahlen mit Klickzähler festzuhalten, kann auch der eingesparte doppelte Arbeitsweg ein Grund sein... oder auch ein Rollstuhl, mit dem Sie eben nicht mehr auf dem Gerüst rumturnen kann...man weiß es nicht... sie wird es mit ihrer DRV klären :-) und das wohl auch, selbst wenn es die DRV-Bund sein sollte ;-).
Klaroam 17.01.2023 | 13:14
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Auch in diesem Forum meine ich die Experten Antwort gelesen zu haben, dass die Aufnahme eines Minijobs als Anlass zur Überprüfung der unbefristeten Rente führen kann. Da fragt man sich, warum eigentlich ?
Nein, das haben Sie 'so' dann wohl falsch gelesen. Vielmehr wird gerade auch von den 'DRV-Experten' immer wieder bestätigt, dass die Aufnahme eines Minijobs grundsätzlich nicht rentenschädlich sei.
Die Aufnahme eines regelkonformen Minijobs ist gesetzlich nicht rentenschädlich, da wird sich die DRV nie anders zu äußern. Das ist ja gerade der Witz, warum dann die plötzliche Überprüfung bei den unbefristeten EM Rentnern ? Wird die Akte da nur hochgespült oder will man da vielleicht sehen, ob dann auch mehr geht ? Ich glaube, ich werde die Experten mal hier fragen, nach welchen Auswahlverfahren die unbefristeten Renten überprüft werden. Vielleichr Zufallsgenerator ?
Klaroam 17.01.2023 | 13:48
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Ich glaube, ich werde die Experten mal hier fragen, nach welchen Auswahlverfahren die unbefristeten Renten überprüft werden. Vielleichr Zufallsgenerator ?
Reicht wohl, wenn Sie diesen (etwas älteren) Beitrag lesen https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/unbefri… Also denken Sie dabei aber auch weiterhin an den im Gerüst kletternden Dachdecker
Das mit dem Dachdecker ist vielleicht plakativ, aber die meisten Fälle sind nicht so eindeutig. Allein 40% der Renten werden aus psychischen Gründen vergeben.
Abschlägeam 17.01.2023 | 15:48
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
Jo, das steht allerdings so auch in den Statistiken der DRV :-) Aber wenn da nun einer meint, er könne sich als Psychotherapeut selbstständig machen, stundenweise natürlich erst einmal nur..., oder er möchte, natürlich nur unter drei Stunden täglich, als Airport-Security (ein stressiger und dadurch psychisch auch sehr belastender Job) anfangen, dann kommt die DRV wohl ins Grübeln. Die Beispiele kann man sicher noch gaaaaanz weit ausweiten, bringt aber nichts. Die DRV entscheidet 'geht oder geht nicht' und deshalb muss es individuell dort abgeklärt werden. Einen schönen Abend!
Klaroam 17.01.2023 | 17:43
Sie bewerten die Art der Tätigkeit als hohes Entscheidungskriterium für die Legimitation des Minijobs trotz EM Rente vollkommen über. Es gibt hier in diesem Forum ein paar Stammuser, die in ihrem alten Beruf weiter arbeiten, nur halt weniger als 6 oder 3 Stunden. Wenn es nicht gerade Extremfälle wie der Dachdecker mit Bandscheibe ist, den man diese Tätigkeit gar nicht mehr zutraut, ist die Stundenanzahl viel entscheidender. Dem Dackdecker traut man auch nicht zu mehr als 3 Stunden irgendetwas (z.B. Tüten kleben) zu machen, sonst hätte der ja nicht die volle EM bekommen. Die BU gibt es ja auch nicht mehr seit 2001.
Bassam 17.01.2023 | 17:55
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
Das ist tatsächlich so, einerseits darf man nicht mal mehr tauglich sein Briefmarken zu lecken, Tüten zu kleben oder auf einen Parkplatz aufzupassen um berentet zu werden. Dann aber darf man doch etwas arbeiten. Außerdem entstehen Arbeitsplätze, wenn der Unternehmer Gewinne damit einfahren kann. Welchen Mehrwert schaffen da leichteste Leichtarbeiten, wie Bleistifte spitzen? Das ist doch ökonomischer Mumpitz!
W°lfgangam 17.01.2023 | 20:19
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
... der gelernte teilweise querschnittgelähmte (Paraplegie) Dachdecker könnte noch bequem aus seinem Rollstuhl Dachziegel von der Palette anreichen/wenn ER es sich zutraut, 8 Std./5 Tage die Woche ...alternativ auf einem Flachdach selbst verlegen ;-) Hören Sie doch bitte mit Ihren obskuren Hinweisen auf - jeder 2. unbefristete EM-Rentner scheint aus Ihrem Dunstkreis die EMRT verloren zu haben – ein *mahnender Hinweis ist durchaus richtig ← abschließend mit Nachfrage beim Entscheider/DRV!!! ...und sicher nicht bei Ihnen - basierend auf 'Wissen' von Altfällen "dem Horst haben Sie aber die EMRT entzogen/schon dem 183. Voll-Horst in den letzten 7 Jahren!" ...wenn der Nachfragende ein Kevin ist ;-)) Die Nachfragen Betroffener haben erst in den letzten Jahren zugenommen - dank entsprechender Aufklärung, sowohl bei den EMRT-Rentnern, als auch bei den AGn, die beiderseits das Potenzial erkennen, was da geht/zulässig ist/die DRV absegnet. Gruß w.
Kaiseram 18.01.2023 | 07:54
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Dem Dackdecker traut man auch nicht zu mehr als 3 Stunden irgendetwas (z.B. Tüten kleben) zu machen
... der gelernte teilweise querschnittgelähmte (Paraplegie) Dachdecker könnte noch bequem aus seinem Rollstuhl Dachziegel von der Palette anreichen/wenn ER es sich zutraut, 8 Std./5 Tage die Woche ...alternativ auf einem Flachdach selbst verlegen ;-) Hören Sie doch bitte mit Ihren obskuren Hinweisen auf - jeder 2. unbefristete EM-Rentner scheint aus Ihrem Dunstkreis die EMRT verloren zu haben – ein *mahnender Hinweis ist durchaus richtig ← abschließend mit Nachfrage beim Entscheider/DRV!!! ...und sicher nicht bei Ihnen - basierend auf 'Wissen' von Altfällen "dem Horst haben Sie aber die EMRT entzogen/schon dem 183. Voll-Horst in den letzten 7 Jahren!" ...wenn der Nachfragende ein Kevin ist ;-)) Die Nachfragen Betroffener haben erst in den letzten Jahren zugenommen - dank entsprechender Aufklärung, sowohl bei den EMRT-Rentnern, als auch bei den AGn, die beiderseits das Potenzial erkennen, was da geht/zulässig ist/die DRV absegnet. Gruß w.
Blubb! Blubb!
Anti-Wolleam 18.01.2023 | 08:00
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
... der gelernte teilweise querschnittgelähmte (Paraplegie) Dachdecker könnte noch bequem aus seinem Rollstuhl Dachziegel von der Palette anreichen/wenn ER es sich zutraut, 8 Std./5 Tage die Woche ...alternativ auf einem Flachdach selbst verlegen ;-) Hören Sie doch bitte mit Ihren obskuren Hinweisen auf - jeder 2. unbefristete EM-Rentner scheint aus Ihrem Dunstkreis die EMRT verloren zu haben – ein *mahnender Hinweis ist durchaus richtig ← abschließend mit Nachfrage beim Entscheider/DRV!!! ...und sicher nicht bei Ihnen - basierend auf 'Wissen' von Altfällen "dem Horst haben Sie aber die EMRT entzogen/schon dem 183. Voll-Horst in den letzten 7 Jahren!" ...wenn der Nachfragende ein Kevin ist ;-)) Die Nachfragen Betroffener haben erst in den letzten Jahren zugenommen - dank entsprechender Aufklärung, sowohl bei den EMRT-Rentnern, als auch bei den AGn, die beiderseits das Potenzial erkennen, was da geht/zulässig ist/die DRV absegnet. Gruß w.
Blubb! Blubb!
Respekt! Mit zwei Worten inhaltlich genauso viel gesagt, wie Wolle mit seinem gesamten überflüssigen Statement.
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