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Experten-Antwort

Saisonjob mit hohen Stundenlohn bei voller EMR möglich ?

von Herr Mann15.01.2019 | 18:55
239 Ansichten
25 Antworten
Ich hätte die Möglichkeit für die Monate Juni, Juli, August und September einen lukrativen Job im Bereich Vermessung anzunehmen. Der Stundenlohn würde 27€ betragen. Ich hätte dann bei 3h tgl. ca. 60h im Monat und ca. 1600€ brutto. Bei 4 Monaten wären das ca. 6400€. Müsste man dann halt so passend machen das ich nicht über 6300€/Jahr komme... also 233h in den 4 Monaten. Wäre dieser Job in irgendeiner Form rentenschädlich ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.01.2019 | 13:45

Hallo Herr Mann,

wie bereits Alex und W*lfgang schreiben, handelt es sich, sowohl bei der Prüfung ob eine Erwerbsminderung vorliegt als auch bei der Prüfung ob eine Beschäftigung neben dem Erwerbsminderungsrentenbezug rentenschädlich ist, um eine Einzelfallentscheidung.

Im Forum kann Ihnen niemand sagen, ob der Saisonjob dazu führt, dass die Rente evtl. wegfällt. Hierfür müssen natürlich die gesundheitlichen Gründe für die Rentenbewilligung herangezogen werden.

Sie sollten sich demzufolge an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Eine volle Erwerbsminderungsrente setzt übrigens voraus, dass Sie weniger als 3 Std. täglich arbeiten können. Sollten Sie einen Job ausüben, in dem Sie täglich 3 Std. arbeiten, könnte dies schon für eine teilweise Erwerbsminderungsrente sprechen.

Aber genaue Antworten kann nur eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Rentenversicherungsträgers bringen.

Moderatoren-Antwortam 16.01.2019 | 21:43

Hallo W*lfgang,

machen wir gleich morgen. Mal sehen, was die Datenbank noch hergibt. Wenn wir fündig werden, kleben wir den Thread hier an.

Viele Grüße

Ihr Admin

23 Antworten

Theoam 15.01.2019 | 21:26
Die Hinzuverdienstgrenzenn gelten für ein ganzes Jahr, folglich kōnnen Sie selbst bestimmen, in welchem Zeitraum Sie das verdienen. Aber bedenken Sie, dass jede Arbeitsaufnahme zu einer Rentenüberprüfung führen kann. Dabei geht es nicht nur um die Stundenzahl-die bei voll EM unter 3 Stunden liegen sollte - sondern auch Ihre Leistungsfähigkeit. Ob die RV hellhörig wird was man für 27 Euro Stundenlohn leisten Kann müsste. Ich weiß nicht ob irgendeine Deckelung noch eine Rolle spielt, die Experten werden Ihnen genaueres sagen.
W*lfgangam 15.01.2019 | 21:50
Hallo Herr Mann, Jain. Was den jährlichen Hinzuverdienst bis max. 6300 EUR betrifft, nicht. Was die Aufnahme/Ausübung einer Beschäftigung im Besonderen betrifft - neben der eigentlich festgestellten EM - möglicherweise ja, unabhängig vom Hinzuverdienst ...auch wenn Sie 63.000 EUR erzielen sollten/könnten. Die Bewilligung Ihrer Rente basiert auf dem Grundgedanken, dass Sie aus soz.-med. Sicht durch gesundheitliche Einschränkungen eine Beschäftigung/oder selbständige Tätigkeit von nur u3 Std. regelmäßig ausüben können - gemessen an den Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes/also leichte, unqualifizierte Tätigkeiten an 5 Tagen die Woche. Das heißt nicht, dass Sie neben Ihre Rente eine Beschäftigung nicht ausüben dürfen. Sie sind allerdings verpflichtet (siehe Inhalt des Rentenbescheides), jede Art der Beschäftigung bei dieser Rente mitzuteilen, selbst wenn Sie nur 0,5 Std. tgl. arbeiten würden. Heißt aber auch, das selbst ein Vollzeitjob neben der EM-Rente nicht zwingend zum Wegfall der Rente führen würden (es sei denn, zu hoher Hinzuverdienst) - gesundheitlich gesicherte festgestellte Beeinträchtigung fallen nicht plötzlich weg, schon gar nicht, wenn Sie eine Beschäftigung zu Lasten der eigenen Gesundheit ausüben. Lange Rede ...kurz: teilen Sie Ihrer DRV die beabsichtige Beschäftigung einfach im Detail mit und holen Sie sich das OK/geht/kein Problem, ein. Die Beschäftigungsentgelte landen sowieso in Ihrem Rentenkonto und werden dann 'Aufmerksamkeit'/ist der noch EM?, erwecken, so dass dann ein Überprüfungsverfahren erfolgen kann. Gruß w. PS: Erfahrungswerte hier eines Einzelnen sind genauso hilfreich, wie der inzwischen mehrfach geklonte @Kaiser ;-)
Danielaam 16.01.2019 | 07:11
Grundsätzlich ist der Gedanke, dass man bei Erhalt Erwerbsminderungsrente nur noch einfache Tätigkeiten ausüben kann und keine gut bezahlten Facharbeiter Tätigkeiten. Und wenn du diese Facharbeiter Tätigkeit paar Wochen schaffst, könnte bei der DRV der Gedanke aufkommen, dass du wieder erwerbstätig bist.
Herr Mannam 16.01.2019 | 08:23
Daniela schrieb

Grundsätzlich ist der Gedanke, dass man bei Erhalt Erwerbsminderungsrente nur noch einfache Tätigkeiten ausüben kann und keine gut bezahlten Facharbeiter Tätigkeiten.

Und wenn du diese Facharbeiter Tätigkeit paar Wochen schaffst, könnte bei der DRV der Gedanke aufkommen, dass du wieder erwerbstätig bist.

Wie definiert man "einfache Arbeiten"? Ich kenne EMR Rentner die arbeiten 3h pro Tag im Lager und müssen dort richtig körperlich arbeiten...und geistig einfach. Meine Arbeit würde am Schreibtisch stattfinden und wäre körperlich einfach und geistig wenig herausfordernd für mich.. aber eben gut bezahlt.
Danielaam 16.01.2019 | 08:30
Spätestens beim Gutachten zur Verlängerung wird dich der Gutachter ganz genau danach fragen. Denn einfache Schreibtisch Tätigkeiten werden üblicherweise mit etwa der Hälfte vergütet. Warum das so genau überprüft wird, ist folgendes: bei Erwerbsminderungsrente wird davon ausgegangen, das du quasi so gut wie gar nicht mehr arbeiten kannst. Wenn jemand 3 h täglich im Lager schwer schuften kann, sehe ich da auch eine gewisse Gefährdung bei der Verlängerung. Es ist immer wieder erstaunlich, wie jahrelang schwer kranke Menschen plötzlich Leistungsfähig sin, sobald die Erwerbsminderungsrente erst mal läuft.
Herr Mannam 16.01.2019 | 08:57
@Daniela: Warum unterstellen Sie mir unterschwellig, das ich plötzlich wieder leistungsfähig bin? Aufgrund meiner Ausbildung und Befähigung bin ich einer von wenigen in D der diesen Job machen darf. Normalerweise besteht der Job aus 90% Arbeiten die ich Aufgrund meiner Behinderung nicht mehr machen kann. Die entscheidenden 10%, welche aber für den AG entscheidend sind, kann aber ich noch ausführen. Der AG könnte auch ein externes Büro beauftragen.. allerdings wäre dies wesentlich teurer.
Alexam 16.01.2019 | 10:47
Alexandra schrieb

Spätestens beim Gutachten zur Verlängerung wird dich der Gutachter ganz genau danach fragen.

Denn einfache Schreibtisch Tätigkeiten werden üblicherweise mit etwa der Hälfte vergütet.

Warum das so genau überprüft wird, ist folgendes: bei Erwerbsminderungsrente wird davon ausgegangen, das du quasi so gut wie gar nicht mehr arbeiten kannst.

Wenn jemand 3 h täglich im Lager schwer schuften kann, sehe ich da auch eine gewisse Gefährdung bei der Verlängerung.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie jahrelang schwer kranke Menschen plötzlich Leistungsfähig sin, sobald die Erwerbsminderungsrente erst mal läuft.

[/quote]

@Daniela: Der der tgl. 3h im Lager schwer schuftet wird dies niemals beim Gutachter angeben weil er das Geld braucht und wird somit seine EMR nicht in Gefahr bringen. Nur weil ich mehr verdiene für eine für mich einfache Arbeit kann man mich doch nicht benachteiligen.[/quote]

An Alle die eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen erhalten, ist dass Arbeiten gehen untersagt. Die EMR wird rigoros gestrichen. Bitte den Beitag von * Wolfgang aufmerksam lesen.

Sie bitte aber auch, denn da steht auch: Heißt aber auch, das selbst ein Vollzeitjob neben der EM-Rente nicht zwingend zum Wegfall der Rente führen würden (es sei denn, zu hoher Hinzuverdienst) - gesundheitlich gesicherte festgestellte Beeinträchtigung fallen nicht plötzlich weg, schon gar nicht, wenn Sie eine Beschäftigung zu Lasten der eigenen Gesundheit ausüben. Bitte lassen Sie das durch die DRV prüfen! und dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch das sind immer Einzelfallentscheidungen, denn jede Erkrankung mit den verbundenen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt sind anders. Und manchmal kann man auch für kurze Zeit sein Restleistungsvermögen abarbeiten. Jeder wie er es mag.
Alexandra am 16.01.2019 | 10:35
Herr Mann schrieb

@Daniela: Der der tgl. 3h im Lager schwer schuftet wird dies niemals beim Gutachter angeben weil er das Geld braucht und wird somit seine EMR nicht in Gefahr bringen. Nur weil ich mehr verdiene für eine für mich einfache Arbeit kann man mich doch nicht benachteiligen.

Spätestens beim Gutachten zur Verlängerung wird dich der Gutachter ganz genau danach fragen. Denn einfache Schreibtisch Tätigkeiten werden üblicherweise mit etwa der Hälfte vergütet. Warum das so genau überprüft wird, ist folgendes: bei Erwerbsminderungsrente wird davon ausgegangen, das du quasi so gut wie gar nicht mehr arbeiten kannst. Wenn jemand 3 h täglich im Lager schwer schuften kann, sehe ich da auch eine gewisse Gefährdung bei der Verlängerung. Es ist immer wieder erstaunlich, wie jahrelang schwer kranke Menschen plötzlich Leistungsfähig sin, sobald die Erwerbsminderungsrente erst mal läuft.
@Daniela: Der der tgl. 3h im Lager schwer schuftet wird dies niemals beim Gutachter angeben weil er das Geld braucht und wird somit seine EMR nicht in Gefahr bringen. Nur weil ich mehr verdiene für eine für mich einfache Arbeit kann man mich doch nicht benachteiligen.
An Alle die eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen erhalten, ist dass Arbeiten gehen untersagt. Die EMR wird rigoros gestrichen. Bitte den Beitag von * Wolfgang aufmerksam lesen.
Lachgasam 16.01.2019 | 11:34
Herr Mann schrieb

Wie definiert man "einfache Arbeiten"?

Ich kenne EMR Rentner die arbeiten 3h pro Tag im Lager und müssen dort richtig körperlich arbeiten...und geistig einfach.

Meine Arbeit würde am Schreibtisch stattfinden und wäre körperlich einfach und geistig wenig herausfordernd für mich.. aber eben gut bezahlt.

Grundsätzlich ist der Gedanke, dass man bei Erhalt Erwerbsminderungsrente nur noch einfache Tätigkeiten ausüben kann und keine gut bezahlten Facharbeiter Tätigkeiten. Und wenn du diese Facharbeiter Tätigkeit paar Wochen schaffst, könnte bei der DRV der Gedanke aufkommen, dass du wieder erwerbstätig bist.
Wie definiert man "einfache Arbeiten"? Ich kenne EMR Rentner die arbeiten 3h pro Tag im Lager und müssen dort richtig körperlich arbeiten...und geistig einfach. Meine Arbeit würde am Schreibtisch stattfinden und wäre körperlich einfach und geistig wenig herausfordernd für mich.. aber eben gut bezahlt.
. Einerseits heben Sie Ihre hohe Qualifikation hervor, dann ist es geistig wieder einfach? Leichte Arbeit wird nach der REFA Klassifikation definiert. Das wären Tätigkeiten, wo heben, stehen usw. betrachtet werden. Denkbar sind so Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Tütenkleber, Bediener einfacher Geräte ohne Gerätekentnisse usw. Die RV wird sich die Arbeitsplatzbeschreibung ansehen, ich habe da so meine Bedenken ob der Lagerarbeit, die Sie hier anführen. By the way, Wolfgang hat schon richtig gesagt, hol Sie sich vorher das ok der RV. Viel Glück
Herr Mannam 16.01.2019 | 11:40
Das ist doch alles dehnbar bis dorthinaus. Dann bin ich eben Bürogehilfe bei einer sehr gut zahlenden Firma. Wie will man mir das Gegenteil beweisen. Ich gehe nach 3h total entspannt nachhause.. der Lagerarbeiter ist nach seinem 3h fix und fertig obwohl nach REFA dies eine "einfache Arbeit" ist. Niemand ist berechtigt aus dem Stundenlohn darauf zu schliessen ob eine Arbeit einfach oder schwer ist solange ich die Hinzuverdienstgrenze einhalte.
Lachgasam 16.01.2019 | 11:55
Natürlich ist das dehnbar-schmunzel-nach Wissenschaftlichen Methoden wird das alles nicht ermittelt"da Sie nach unserer EINSCHÂTZUNG.... So steht es ja in den Bescheiden. Deshalb wird man ja meistens begutachtet und eine individuelle Leistungsgrenze festgestellt. Dieselbe Krankheit bedeutet nicht zwangsläufig dieselben Einschränkungen. Ja, dann machen Sie es so, geben Sie es als Bűrohilfe an. Ob es die RV dann auch so einstuft, werden Sie sehen.
Domoam 16.01.2019 | 12:56
Ja das kann passieren, wenn die RV an Si heran tritt und sagt :"Sie haben das prima gemacht, meinen Sie nicht wir probieren noch ein Stündchen dazu? Das schaffen Sie schon". Und schon ist es nur noch eine halbe Rente. Oder gar die volle Nummer, weil Sie ja quasi in Ihrem Beruf gearbeitet haben.Bei Ihrer guten Bildung kōnnte ich mir auch den Museumswärter gut vorstellen. Als Beispiel nur mal angenommen. Seien Sie sehr vorsichtig und bedenken Sie :Die RV wartet nur auf derlei. Es geht immerhin auch um viel Geld bei einer EMR.
Alexam 16.01.2019 | 11:55
Eben, das was für den Einen einfach ist ist für den Anderen schwer. Habe ich Rücken kann ich auch nicht Lager machen (egal wie viele Stunden) und wenn ich fortgeschrittene Arthrose in den Händen/Finger haben, dann kann ich kein Büro machen. Deshalb...Einzelfallentscheidung! Lassen Sie die DRV prüfen im Rahmen Ihrer Bekanntgabe auf Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb der EMR und dann haben Sie es schwarz auf weiß was geht oder was nicht.
Herr Mannam 16.01.2019 | 13:27
Domo schrieb

Ja das kann passieren, wenn die RV an Si heran tritt und sagt :"Sie haben das prima gemacht, meinen Sie nicht wir probieren noch ein Stündchen dazu? Das schaffen Sie schon". Und schon ist es nur noch eine halbe Rente. Oder gar die volle Nummer, weil Sie ja quasi in Ihrem Beruf gearbeitet haben.Bei Ihrer guten Bildung kōnnte ich mir auch den Museumswärter gut vorstellen. Als Beispiel nur mal angenommen. Seien Sie sehr vorsichtig und bedenken Sie :Die RV wartet nur auf derlei. Es geht immerhin auch um viel Geld bei einer EMR.

Das würde ja dann nicht nur mich betreffen sondern auch die vielen Hunderttausend vollen EM Rentner die nebenbei noch 3h arbeiten gehen. Ich verstehe immernoch nicht den Hintergrund warum einige meinen es wäre nicht OK. Ich habe es schwarz auf weiß, das ich noch bis zu 3h arbeiten darf und nicht mehr als 6300€/Jahr verdienen darf. Warum sollte man mich anzählen wenn ich mich an die Regeln halte... genauso wie Hunderttausende auch. Das ich den Job bei der DRV melde ist selbstredend.
Lunaam 16.01.2019 | 14:37
Sie scheinen die EM-Rente sehr leicht bekommen zu haben. Aber Sie müssen sie sich auch bewahren. Ganz lapidar gesagt, die Rentenversicherung ist nicht Ihr"Freund".!Manchmal reicht es schon, dass ein Sachbearbeiter in Rente geht und der Nachfolger in die Akte schaut und alles ganz anders sieht. Niemand hier verbietet Ihnen im angemessenen Rahmen dazu zu arbeiten, es wird bloß auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme einer Beschäftigung, auch wenn sie im Rahmen liegt, zu einer Überprüfung des Rentenanspruches generell führen KÖNNTE.
Herr Mannam 16.01.2019 | 16:28
Es ist immer wieder erstaunlich wie sich hier Leute aufspielen und meinen über anderer Leute Krankheiten zu urteilen. Mal zum klaren Verständnis.. Ich habe MS und sitze zu 80% im Rolli. Desweiteren habe ich Inkontinenzprobleme sowie Gleichgewichtsstörungen und viele andere kleine Probleme durch die Krankheit. Glauben Sie mir.. die volle EMR geht schon in Ordnung. Machen sie sich da mal keine Sorgen. Das ich die Arbeitsaufnahme der DRV melde sagte ich schon. Für mich ist nur noch Schreibtischarbeit möglich da mein Kopf noch zu 100% funktioniert.. mehr oder weniger das einzigste was noch funktioniert. Warum sollte ich dann nicht meine Fähigkeiten gegen entsprechenden Stundenlohn, was wohl viele hier stört, in bare Münze umsetzen solange ich alle Regeln einhalte. Vor einer event. Überprüfung mache ich mir keine Sorgen.
Cosimaam 16.01.2019 | 17:26
Ich bin auch erwerbsgemindert und tüchtig krank. Dennoch kann es jemanden geben, der bei gleichem Krankheitsbild auf Grund anderer Umstände eben nicht erwerbsgemindert sein kann. Es will Ihnen keiner was bōses, nur eben trotzdem Obacht, was man macht.
W*lfgangam 16.01.2019 | 21:28
N'abend, wie immer, Woche für Woche, und das seit hier gefühlt 10 Jahren, wird dieses Thema "EM + Beschäftigung" von allen möglichen Foren-Bedenkenträgern und Gefühlsaposteln ohne Hintergrundwissen mit schlicht unsinnigen Beiträgen begleitet - und somit diesbezügliche Fragesteller nicht nur verunsichert, sondern mit dem Kaffeesatzrat 'mach das ja nicht ..." von gesetzesinkompetenten Usern *) als alleinige Weisheit verkauft. Aber - und auch das ist feststellbar - solche Fragesteller erwarten HIER eine Absolution für ihre Beschäftigung neben der EMRT, positiv wie negativ ...GEHT NICHT! Die individuelle Einzelfallentscheidung wird nach der bei der DRV vorliegenden Sachakte konkret getroffen/neu beurteilt, und ist dann ggf. bei negativem Ausgang gerichtlich zu hinterfragen. *) sorry, weder ist denen die umfangreiche GRA der rvrecht bekannt http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Menu.do?collap… um Auslegungsfragen zu speziellen Fragen selbst mal nachzulesen (*mühsam ...ich weiß ;-)), noch interessiert das die überhaupt ...die Schafe eben, die nur *Määhhh machen ;-) Gruß w. PS: Schade, ich hätte zu diesem Thema gern noch einen früheren Link aus dem 'alten' Forum beigetragen, wo das rechtlich sehr gut dargestellt worden ist: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbs… ...geht aber nicht mehr - die Suche im Archiv wäre mühsam. Nunja, die Red. hat Zeit ...und buddelt da mal nach? *g
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