Hallo Herr Mann,
wie bereits Alex und W*lfgang schreiben, handelt es sich, sowohl bei der Prüfung ob eine Erwerbsminderung vorliegt als auch bei der Prüfung ob eine Beschäftigung neben dem Erwerbsminderungsrentenbezug rentenschädlich ist, um eine Einzelfallentscheidung.
Im Forum kann Ihnen niemand sagen, ob der Saisonjob dazu führt, dass die Rente evtl. wegfällt. Hierfür müssen natürlich die gesundheitlichen Gründe für die Rentenbewilligung herangezogen werden.
Sie sollten sich demzufolge an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Eine volle Erwerbsminderungsrente setzt übrigens voraus, dass Sie weniger als 3 Std. täglich arbeiten können. Sollten Sie einen Job ausüben, in dem Sie täglich 3 Std. arbeiten, könnte dies schon für eine teilweise Erwerbsminderungsrente sprechen.
Aber genaue Antworten kann nur eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Rentenversicherungsträgers bringen.