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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen mit 6h tgl. Arbeitszeit

von A.Schulz28.06.2015 | 16:32
2194 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine chron. Erkrankung (Schwerbehindertenausweis GdB 50) und würde gern von einer Vollzeitstelle auf eine 30h Woche reduzieren, da ich der Vollzeitstelle kräftemäßig nicht mehr nachkomme. Nun würde ich gern wissen, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn ich nicht unter, sondern genau 6 h täglich arbeiten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr A. Schulz,

um überhaupt einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen sie die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Ob sie diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten.

Stellen Sie also zunächst einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Sollten die o.g. Voraussetzungen für den Anspruch einer teilweisen Erwerbsmindeurng erfüllt sein und käme es zu einem Rentenanspruch, dann dürfen Sie bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente lediglich 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein (vgl. § 43 Abs. 1 S.2 SGB VI).

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8 Antworten

santanderam 28.06.2015 | 16:36
Bei einer teilweisen EM-Rente mit genau 6 Std. täglich wird's wohl nicht funktionieren.
???am 28.06.2015 | 16:37
Dann liegt keine Erwerbsminderung vor und damit besteht kein Rentenanspruch.
Schadeam 28.06.2015 | 19:56
Wer 6 Stunden arbeiten kann ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht erwerbsgemindert. Im Zweifel empfiehlt es sich auch immer erst den Rentenantrag zu stellen und dann ggfls. die Arbeitszeit und den verdienst an die Grenzen anzupassen, wenn die Teli EM bewilligt ist.
Schorscham 29.06.2015 | 10:56
So ist es! Auch die hier schon öfter erwähnten "Tricks", die Arbeitszeit mit 5 Std. 59 Min. anzugeben, funktionieren in der Praxis ebenfalls nicht. Denn kein DRV-Mitarbeiter und kein sozialmedizinischer Gutachter ist so dumm, dass er darauf reinfällt. Wer behauptet, angeblich "2 Std. und 59 Min." arbeiten zu können aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich. Daher sollte die tatsächliche Arbeitszeit auf gar keinen Fall 2 Std. u. 45 Min. überschreiten.
Schorscham 29.06.2015 | 10:58
Es sollte natürlich "5 Std. u. 45 Min." heißen! ;-)
W*lfgangam 29.06.2015 | 19:53
Hallo A.Schulz, die anvisierte oder tatsächliche Arbeitszeit ist bei der Frage "liegt EM/teilweise/voll" vor, erst mal ganz hinten dran ...es kommt zunächst überhaupt auf die Feststellung Ihres med. möglichen Leistungsvermögens an - und bei dieserweise attestierten vollen EM 'dürften' Sie sogar weiterhin vollschichtig arbeiten; das Regulativ/Kürzung/keine Rente regelt sich dann über den Hinzuverdienst. Lesen Sie am Besten hier noch mal nach, (auch) da wurde das bereits thematisiert/speziell letzter Beitrag von Sozialröchler: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w. PS: Stellen Sie doch zunächst einen Reha-Antrag und schauen, was da bei rauskommt.
HotRodam 29.06.2015 | 20:16
Hinzuverdienste führen regelmäßig zum Rentenentzug ! Die vorgegebenen Zeitgrenzen dienen nur als Köder mit denen die Betroffenen in die Falle gelockt werden sollen. Erreicht ein Rentner haarscharf die Zeitgrenze, schnappt die Falle zu !
W*lfgangam 29.06.2015 | 22:01
...kommt Ihnen das nicht mal ansatzweise lässtig vor, unreflektiert/ohne Verständnis zur Frage reflexartig und dümmlich Beiträge zu 'kommentieren' - wenn Sie 'Eier' genug haben ...achwas - wo kein Baum, gibts auch keine Blätter... Gruß w.
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