Hallo Herr A. Schulz,
um überhaupt einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen sie die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Ob sie diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten.
Stellen Sie also zunächst einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Sollten die o.g. Voraussetzungen für den Anspruch einer teilweisen Erwerbsmindeurng erfüllt sein und käme es zu einem Rentenanspruch, dann dürfen Sie bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente lediglich 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein (vgl. § 43 Abs. 1 S.2 SGB VI).
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