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Experten-Antwort

Aussicht EM Rente nach gutem Rehabericht

von PSJ20.03.2017 | 08:07
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich wurde aus der psychosomatischen Reha arbeitsunfähig entlassen. Prognose ist, dass ich in 6 Monaten wieder vollschichtig arbeiten kann. Im Rehabericht steht, dass ich in meinem jetzigen Job nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann, da er ein besonderes Anpassungs- und Umstellungsvermögen voraussetzt. Andere Jobs könnte ich jedoch über 6 Stunden wahrnehmen, allerdings nur Bürojobs. Interessant ist auch, dass man mit gleich am zweiten Tag geraten hat, nur noch Teilzeit zu arbeiten, obwohl man da noch nicht so viel über meinen Job wusste. Ich empfinde meinen jetzigen BÜROjob nämlich als nicht wirklich schwer, man benötigt viel Hintergrundwissen, die Ausübung an sich fällt mir aber leicht. Insofern gehe ich nicht konform mit dem Rehabericht. Ich habe teilweise so starke (angeblich psychische) Schmerzen, dass ich zum Aufstehen morgens enorm viel Zeit benötige. Auch habe ich weitere psychische Diagnosen, die allein nicht dramatisch sind, mich aber in der Gesamtsumme kein normales Leben führen lassen. Da ist es doch egal, zu welchem Bürojob ich fahre? Ich empfinde das Urteil der Reha - Ärztin als falsch und fühle mich nicht in der Lage in Vollzeit zu arbeiten, auch bei Teilzeit bin ich mir gar nicht sicher, ob nicht 5 Stunden schon zu viel wären. 2015 und 2016 war ich ca. 50% aller Arbeitstage arbeitsunfähig geschrieben. Weiterhin wurde mir geraten, die Klinik in 6 Monaten erneut für 6-8 Wochen aufzzsuchen, dann aber nicht als Reha- sondern als Akutpatient. Auch das widerspricht doch der Feststellung, dass ich komplett gesund bin. Was kann ich tun? Hätte ein Rentenantrag jetzt nach dem Rehabericht noch Sinn? Kann ich evtl. eine zweite Reha machen? Herzliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2017 | 11:26

Hallo PSJ,

sofern Sie sich gesundheitlich nicht voll belastbar fühlen und sich auch in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Im Rahmen der Bearbeitung wird dann geprüft, inwieweit Sie aus Sicht der Rentenversicherung als erwerbsgemindert gelten.

11 Antworten

Schorscham 20.03.2017 | 10:27
Sie können nur einen Rentenantrag stellen, die Entscheidung abwarten und dann entsprechend reagieren. Der Reha-Bericht dokumentiert nur die Meinungen der Reha-Ärzte. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie im Rentenantrag gleich garauf hinweisen. Ob man Sie daraufhin erneut begutachten lässt oder ob man Ihren Rentenantrag ablehnt, müssen Sie abwarten. Gegebenenfalls können Sie dann Widerspruch einlegen und (falls dann noch erforderlich und sinnvoll) vorm Sozialgericht klagen. MfG
PSJam 20.03.2017 | 12:04
Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage an den Experten: Sie meinen also nicht, dass der Antrag aufgrund des Rehaberichtes sofort abgelehnt wird?
Schorscham 20.03.2017 | 13:28
Kein Rentenantrag wird ohne Prüfung sofort abgelehnt. Inwieweit Ihre Einwände dabei berücksichtigt werden, kann kein Außenstehender beurteilen. MfG
Herz1952am 20.03.2017 | 16:34
Hallo PSJ, Sie sollten beachten, ob Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld haben, solange Sie Ihre bisherige Tätigkeit noch nicht voll ausüben können oder auch nicht gleich in einen Bürojob einsteigen können. Die Krankenkassen dürfen Ihnen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, keine Verweisungstätigkeit zuweisen. Das machen diese aber sehr gerne, obwohl es rechtswidrig ist. Dies ist bei Ihnen besonders wichtig, da Sie ja evtl. doch in wieder vollschichtig arbeiten können. Arbeitsunfähigkeit gilt nämlich auch dann, wenn Sie in Ihrem letzten Beruf/Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr voll arbeiten können und das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Lesen Sie hierzu bitte auch folgenden Link: https://krankengeld24.de/anspruch/74-verweisung-kranker-arbeitne… Wie schon erwähnt, können Sie natürlich auch einen Rentenantrag stellen. Sollte die Rente genehmigt werden, könnten Sie auch die Zeit mit einer zeitlich befristeten Rente überbrücken, bis Sie wieder arbeitsfähig sind (teil- oder voll arbeitsfähig, für einen geeigneten Beruf). Zunächst wäre somit die KK in der Pflicht. In Ihrem Fall (viel Unwägbarkeiten) ist "Vorsicht die Mutter der Porzellankiste". :-). Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Schorscham 20.03.2017 | 19:25
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

An MdVdK/SoVd.

Warum bekommt dann PSJ noch weiterhin Krankengeld?

Wer stellt die die nicht vorübergehende AU im alten Beruf fest? Doch nicht die Krankenkasse. Diese kann es nur vermuten und gem. § 51 zur Reha auffordern. Was danach geschieht ist eine andere Sache. PSJ ist vermutlich z.Zt. AU für alles.

Also, Ihrer Organisation würde ich nicht trauen, da sind "freie Renten- und Versicherungsberater" besser. Das habe ich bei mir gesehen. Außerdem passiert es oft, dass die Krankenkasse zur Reha auffordert, aber die RV dies ablehnt, weil es vorerst "nichts bringt".

Mir hat es geholfen, dass ich noch nicht entlassen war (Kündigungszeit während Insolvenz) und AU für den letzten Beruf. Recht hat man nicht, auch nicht die Krankenkasse, Recht muss man bekommen. Die Kasse hat es trotz eines Urteils, das gegen sie sprach, versucht mir das KG zu streichen.

Im übrigen bin ich medizinisch mit der KG (MDK) ganz gut zurechtgekommen. Ich habe Medikamente bekommen, die eigentlich von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen waren und zwar auf Kosten der Krankenkasse.

Allerdings stellt der MDK die Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung nicht auf Dauer fest, er kann nur vermuten. Juristisch hat dieser nämlich nichts zu melden und tut es auch nicht, er beurteilt nur die seiner Meinung nach die noch vorhandene derzeitige Leistungsfähigkeit. Da hat er bei mir sogar richtig geurteilt im großen und ganzen. Zur Reha hat mich allerdings niemand aufgefordert.

Sie sollten den VDK und den SoVD nicht madig machen. Im allgemeinen machen die Hausärzte die Krankenkassen madig mit den Worten: Das zahlt die Krankenkasse nicht. Und ich sage, sie zahlt es doch. Sie sind in dieser Beziehung besser als ihr Ruf.

Rechtsvorlesungen müsste man besucht haben. Ärzte und Krankenkassenvorstände haben das nicht.

Im übrigen findet man (fast) alle Urteile deutscher Gerichte im Internet (nur wenige Ausnahmen) im Internet. Ich mache mir die Mühe nicht. Ich handele wie Rockefeller: "Tue nichts, was andere für dich besser machen können" :-).

Es ist keinesfalls rechtswidrig sondern völlig normal, dass die Krankenkassen bei festgestellter Dauer-Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf zur Beantragung einer beruflichen Reha-Maßnahme auffordern dürfen. Ob das bisherige Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Und auch wenn noch Krankengeldanspruch besteht, sollte man mit dem EM-Rentenantrag nicht zu lange warten, da es ziemlich lange dauern kann, bis über den Antrag rechtswirksam entschieden wurde. Und da es im vorliegenden Fall nicht gerade danach aussieht, dass der Rentenantrag problemlos bewilligt wird, dürfte jeder Monat Krankengeldanspruch von Vorteil sein. Zumindest vorteilhafter als Hartz 4. MfG
PSJam 20.03.2017 | 22:54
Noch befinde ich mich im Krankengeld und das läuft auch noch über 1 Jahr. Vielen Dank für alle Tips und Ratschläge. LG PSJ
Herz1952am 21.03.2017 | 17:50
Hallo Schorsch, er ist ja nach wie vor voll AU und auch für eine "Umschulung" wie auch immer nicht geeignet. Außerdem hat er die Reha schon hinter sich. Wenn eine Reha nicht erfolgreich ist und weiter AU besteht, wird weiterhin Krankengeld gezahlt. Wenn die Kasse nicht zahlen will gibt es darüber bereits ein Gerichtsurteil, das bei mir auch angewandt wurde. Ich sollte ja auch eine Verweisungstätigkeit bekommen. Laut Gutachter sollte dies aber die Krankenkasse prüfen. Dass der Gutachter gesagt hat: "Wir wollen Sie nicht, wir schicken Sie zum Arbeitsamt", habe ich überhört, sonst wäre es in die Dienstaufsichtsbeschwerde eingeflossen. Die KK hat aber nicht geprüft, sondern wollte gleich die Zahlung einstellen. Sie musste sich aber eines "schlechteren" belehren lassen. Im Falle von PSJ ist also auf die bisherige Tätigkeit abzustellen. So besagen es die AU-Richtlininien wie bei mir auch. Dies gilt bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis (auch noch in der Kündigungszeit), danach gelten andere Richtlinien. In beiden Fällen kann man auch sagen, das hat mit dem § 51 SGB V nichts zu tun. Die Krankenkasse darf selbstverständlich zur Reha auffordern. Selbst gegen diese Aufforderung kann Widerspruch eingelegt werden und die Kasse muss weiter zahlen. Es kann ja sogar sein, dass der Betreffende nicht einmal rehafähig ist oder doch noch mal in seiner alten Tätigkeit eingesetzt werden kann. Hier noch ein Link zum Widerspruch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Die Aufforderung zur Reha und die Krankengeldzahlung sind sozusagen zweierlei Stiefel. Was soll die Rentenversicherung machen? Auf gut Glück umschulen? Was sollen die dummen Ratschläge, nur noch Teilzeit zu arbeiten? Er hat ja die volle Arbeitsleistung zu erbringen im alten Job, sonst wäre es ja eine Änderungskündigung. Da bekäme er noch Schwierigkeiten mit dem Amt für Arbeit, wenn es schiefläuft. Gegen diese Praxis der KK wehrt sich auch das Arbeitsamt und hat schon gegen die Kassen geklagt, bzw. diese mussten weiterhin KG zahlen. Die Kasse kann wohl die Dispositionspflicht einschränken. Dagegen wird aber die Rentenversicherung Widerspruch einlegen, bzw. dieses Ansinnen der KK zurückweisen (rechtskräftig). Vor allen Dingen, dass die Schmerzen psychisch sein können ist eigentlich eine Idiotie. Sollte bei mir damals auch eine Rolle spielen. Ich habe Psychopharmaka genommen. Das hat aber wenig oder gar nicht geholfen und mir wurde vom Psychiater sogar abgeraten. Die Schmerzen kann eigentlich nur von der durch die Arbeit erzwungene Haltung und konnten nicht mehr in der Freizeit kompensiert werden, bzw. traten sogar in der Freizeit erst richtig auf. Sie gingen immer wieder weg, wenn ich mindestens 3 Wochen Urlaub hatte, bzw. nach der Insolvenz der Firma. Die Gesundheit kann doch kein Außenstehender beurteilen. Natürlich sollte man evtl. "Umsatteln", wenn man merkt es geht nicht mehr. Aber eine Garantie, dass es klappt, gibt es natürlich nicht. Das ist aber fast immer erst mal besser als EM-Rente. Viele sog. Richtlinien und sogar Gesetze im Gesundheitswesen (sind meistens nur Richtlinien), verstoßen gegen "höhere" Gesetzte wie Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Patientenrechtegesetz (teilweise im BGB eingearbeitet), SGB V (hier vor allem: Medikamente, die von der GKV ausgeschlossen sind, aber trotzdem verordnet werden dürfen auf GKV-Kosten) und evtl. sogar Strafgesetzbuch. Nur, wenn niemand was dagegen unternimmt, hat er sein Recht einfach verloren. MfG
MdVdK/SoVDam 21.03.2017 | 18:46
Zitat von Schorsch anzeigen
Genau so ist es. Die Krankenkassen sind nur bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit im Stammberuf zur Krankengeldzahlung verpflichtet aber keinesfalls bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Spätestens dann wenn der MDK eine nicht nur vorübergehende AU festgestellt hat, darf die Krankenkasse von ihren betroffenen Mitgliedern eine aktive berufliche Umorientierung verlangen, unabhängig davon, ob noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig. FG
GroKoam 21.03.2017 | 19:30
Der Krankenkassenhasser Herz1952 ist wieder da. Schade! Vermisst hat ihn hier keiner!
Herz1952am 21.03.2017 | 22:10
An MdVdK/SoVd. Warum bekommt dann PSJ noch weiterhin Krankengeld? Wer stellt die die nicht vorübergehende AU im alten Beruf fest? Doch nicht die Krankenkasse. Diese kann es nur vermuten und gem. § 51 zur Reha auffordern. Was danach geschieht ist eine andere Sache. PSJ ist vermutlich z.Zt. AU für alles. Also, Ihrer Organisation würde ich nicht trauen, da sind "freie Renten- und Versicherungsberater" besser. Das habe ich bei mir gesehen. Außerdem passiert es oft, dass die Krankenkasse zur Reha auffordert, aber die RV dies ablehnt, weil es vorerst "nichts bringt". Mir hat es geholfen, dass ich noch nicht entlassen war (Kündigungszeit während Insolvenz) und AU für den letzten Beruf. Recht hat man nicht, auch nicht die Krankenkasse, Recht muss man bekommen. Die Kasse hat es trotz eines Urteils, das gegen sie sprach, versucht mir das KG zu streichen. Im übrigen bin ich medizinisch mit der KG (MDK) ganz gut zurechtgekommen. Ich habe Medikamente bekommen, die eigentlich von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen waren und zwar auf Kosten der Krankenkasse. Allerdings stellt der MDK die Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung nicht auf Dauer fest, er kann nur vermuten. Juristisch hat dieser nämlich nichts zu melden und tut es auch nicht, er beurteilt nur die seiner Meinung nach die noch vorhandene derzeitige Leistungsfähigkeit. Da hat er bei mir sogar richtig geurteilt im großen und ganzen. Zur Reha hat mich allerdings niemand aufgefordert. Sie sollten den VDK und den SoVD nicht madig machen. Im allgemeinen machen die Hausärzte die Krankenkassen madig mit den Worten: Das zahlt die Krankenkasse nicht. Und ich sage, sie zahlt es doch. Sie sind in dieser Beziehung besser als ihr Ruf. Rechtsvorlesungen müsste man besucht haben. Ärzte und Krankenkassenvorstände haben das nicht. Im übrigen findet man (fast) alle Urteile deutscher Gerichte im Internet (nur wenige Ausnahmen) im Internet. Ich mache mir die Mühe nicht. Ich handele wie Rockefeller: "Tue nichts, was andere für dich besser machen können" :-).
MdVdK/SoVDam 22.03.2017 | 12:22
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

An MdVdK/SoVd.

Warum bekommt dann PSJ noch weiterhin Krankengeld?

Wer stellt die die nicht vorübergehende AU im alten Beruf fest? Doch nicht die Krankenkasse. Diese kann es nur vermuten und gem. § 51 zur Reha auffordern. Was danach geschieht ist eine andere Sache. PSJ ist vermutlich z.Zt. AU für alles.

Also, Ihrer Organisation würde ich nicht trauen, da sind "freie Renten- und Versicherungsberater" besser. Das habe ich bei mir gesehen. Außerdem passiert es oft, dass die Krankenkasse zur Reha auffordert, aber die RV dies ablehnt, weil es vorerst "nichts bringt".

Mir hat es geholfen, dass ich noch nicht entlassen war (Kündigungszeit während Insolvenz) und AU für den letzten Beruf. Recht hat man nicht, auch nicht die Krankenkasse, Recht muss man bekommen. Die Kasse hat es trotz eines Urteils, das gegen sie sprach, versucht mir das KG zu streichen.

Im übrigen bin ich medizinisch mit der KG (MDK) ganz gut zurechtgekommen. Ich habe Medikamente bekommen, die eigentlich von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen waren und zwar auf Kosten der Krankenkasse.

Allerdings stellt der MDK die Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung nicht auf Dauer fest, er kann nur vermuten. Juristisch hat dieser nämlich nichts zu melden und tut es auch nicht, er beurteilt nur die seiner Meinung nach die noch vorhandene derzeitige Leistungsfähigkeit. Da hat er bei mir sogar richtig geurteilt im großen und ganzen. Zur Reha hat mich allerdings niemand aufgefordert.

Sie sollten den VDK und den SoVD nicht madig machen. Im allgemeinen machen die Hausärzte die Krankenkassen madig mit den Worten: Das zahlt die Krankenkasse nicht. Und ich sage, sie zahlt es doch. Sie sind in dieser Beziehung besser als ihr Ruf.

Rechtsvorlesungen müsste man besucht haben. Ärzte und Krankenkassenvorstände haben das nicht.

Im übrigen findet man (fast) alle Urteile deutscher Gerichte im Internet (nur wenige Ausnahmen) im Internet. Ich mache mir die Mühe nicht. Ich handele wie Rockefeller: "Tue nichts, was andere für dich besser machen können" :-).

Weil die Krankenkasse noch keinen Anlass für einen KG-Entzug sieht und offenbar kein "Betrüger" ist. Aber der MDK.
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