Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs gibt nur den allgemeinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird nach einer ärztlichen Begutachtung oder Stellungnahme entschieden.
Ob die teilweise Erwerbsminderungsrente tatsächlich ausgezahlt würde, hängt vom Hinzuverdienst ab. Die Mindesthinzuverdienstgrenze liegt 2018 bei 14.798,70 EUR brutto im Kalenderjahr. Ob die Hinzuverdienstgrenze evtl. höher ist, hängt vom höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre des jeweiligen Versicherten ab. Das wegen der Teilzeitarbeit verminderte Entgelt wirkt hier folglich aus.
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