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Experten-Antwort

Aussichten auf Erwebsminderungsrente

von Schmidt18.12.2018 | 10:12
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Ist es für einen Antrag auf Teil EMR oder volle EMR relevant, dass eine Beschäftigte seit Jahren (1995) ohnehin nur 4 Stunden arbeitet? Dieses geht gesundheitlich auch nur noch mit Problemen, eine Vollbeschäftigung ist aus meiner Sicht kaum mehr möglich. Macht in diesem Setting ein Antrag auf EMR Sinn? Würde sie zu Ihrer 50% Tätigkeit zusätzlich Teil EMR bekommen, wenn diese genehmigt werden würde? mfG Schmidt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2018 | 12:25

Es gibt nur den allgemeinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird nach einer ärztlichen Begutachtung oder Stellungnahme entschieden.

Ob die teilweise Erwerbsminderungsrente tatsächlich ausgezahlt würde, hängt vom Hinzuverdienst ab. Die Mindesthinzuverdienstgrenze liegt 2018 bei 14.798,70 EUR brutto im Kalenderjahr. Ob die Hinzuverdienstgrenze evtl. höher ist, hängt vom höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre des jeweiligen Versicherten ab. Das wegen der Teilzeitarbeit verminderte Entgelt wirkt hier folglich aus.

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