Zu den Verfahren bei der Agentur für Arbeit kann ich Ihnen in diesem Forum leider keine kompetente Antwort geben.
Umschulungen gehören durchaus zu den Leistungen der Rentenversicherung. Sie müssen hierfür jedoch bestimmte versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Näheres können Sie der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232572/publicationFile/54499/berufliche_reha_ihre_chance.pdf
Wie Sie angeben, haben Sie trotz Arbeitslosigkeit bislang keine Leistungen bezogen. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne weitere rentenrechtliche Zeiten unter Umständen Ihren Anspruch auf EM-Rente verlieren. Lassen Sie sich auch diesbezüglich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.