Hallo Lisa,
wir schließen uns der Aussage von „Berater“ an. Ob Sie nach §4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) anerkannt sind, können Sie anhand Ihrer Spätaussiedlerbescheinigung nachvollziehen.
Sollten sich in dem Zusammenhang weitere Fragen ergeben, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam