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Experten-Antwort

Aussiedlerin,Paragraph 7, keine Frührente möglich???

von Praskovja08.03.2021 | 15:31
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13 Antworten

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Hallo, ich bin mit meiner Familie im Mai 1998 nach Deutschland gekommen. Mit ist es nicht möglich in Frührente zugehen, da meine Arbeitsjahre ( 21 Jahre als Grundschullehrerin gearbeitet) aus Kasachstan nicht angerechnet werden. Ich bin 64 ( Aussiedlerin, Paragraph 7) und habe in Deutschland insgesamt in Vollzeit 13 Jahre gearbeitet und 5 Jahre auf geringfügiger Basis, allerdings rentenversicherugspflichtig! Besteht die Möglichkeit die Jahre aus Kasachstan anzurechnen oder ist irgendwo ein Fehler passiert?! Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Praskovja,

Sie können natürlich prüfen, ob Sie möglicherweise Ansprüche auf eine Rente aus Kasachstan haben. Eine An- bzw. Zusammenrechnung mit Ihren Arbeitsjahren in Kasachstan ist leider nicht möglich, da dies für Spätaussiedler nach §7 BVFG nicht vorgesehen ist.

Auch von der Grundrente werden Sie nicht profitieren können, da Sie hierfür mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten benötigen.

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12 Antworten

Mondkindam 08.03.2021 | 15:37
Hallo, Sie sind "nur" als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 7 BVFG anerkannt. Ihre Versicherungszeiten in Kasachstan können somit nicht nach dem FRG -Fremdrentengesetz- anerkannt werden. Sie können somit nur mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Praskovjaam 08.03.2021 | 15:51
Vielen Dank für ihre Antwort. „Nur“ als Abkömmling eines Späraussiedlers ist man solchen Nachteilen im Rentenalter ausgesetzt?! Wird man wohl bei der Grundrente, welche im Januar dieses Jahres in Kraft trat, berücksichtigt?! Vlg
Praskovjaam 08.03.2021 | 15:51
Vielen Dank für ihre Antwort. „Nur“ als Abkömmling eines Späraussiedlers ist man solchen Nachteilen im Rentenalter ausgesetzt?! Wird man wohl bei der Grundrente, welche im Januar dieses Jahres in Kraft trat, berücksichtigt?! Vlg
Schadeam 08.03.2021 | 15:54
Nein kasachische Arbeitszeiten zählen nicht bei den Grundrentenjahren. Wäre ja ne ganz neue tolle Idee die Rentenkassen zu plündern......
Berateram 08.03.2021 | 16:11
Ohne die korrekte rechtliche Nichtberücksichtigung der kasachischen Zeiten werden Sie vermutlich nicht die 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten erreichen, um einen vorzeitigen Anspruch auf eine Aktersrente zu haben und auch die mindestens erforderlichen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten dürften für Sie unerreichbar sein. Das werden Sie akzeptieren müssen.
Praskovjaam 08.03.2021 | 16:18
Danke auch an Sie, Berater. Ich frage, weil ich in diesem Forum von einem Mann aus Rumänien ( Paragraph 7) gelesen habe. 24 Jahre Arbeit in Deutschland und 12 in Rumänien. Frührente möglich. Wie kann ich meine 21 Jahre aus Kasachstan rechtlich anerkennen lassen ?!
Praskovjaam 08.03.2021 | 16:02
Danke für Ihre Antwort, Schade! Es ging nicht um kasachische Zeiten, welchen von der deutschen Rentenversicherung bezahlt werden. Das das ne ganz tolle neue Idee ist, brauchen wir nicht darüber zu reden. Es geht um die Arbeitsjahre und die Möglichkeit als Summe in Frührente zu dürfen!
Praskovjaam 08.03.2021 | 16:39
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Danke ich Ihnen. Den Hintergrund habe ich nun verstanden! Danke auch an Sie, Berater. Ich frage, weil ich in diesem Forum von einem Mann aus Rumänien ( Paragraph 7) gelesen habe. 24 Jahre Arbeit in Deutschland und 12 in Rumänien. Frührente möglich. Wie kann ich meine 21 Jahre aus Kasachstan rechtlich anerkennen lassen ?!
Sie müssen schon zwischen EU-Staaten und Ländern wie Kasachstan unterscheiden. Mit Rumänien besteht im Gegensatz zu Kasachstan ein Sozialabkommen. Auch wenn es weh tut. Sie haben keine Chance Ihre kasachischen Zeiten in Deutschland anerkennen zu lassen. So etwas gibt die aktuelle Gesetzgebung nicht her.
Berateram 08.03.2021 | 16:31
Sie müssen schon zwischen EU-Staaten und Ländern wie Kasachstan unterscheiden. Mit Rumänien besteht im Gegensatz zu Kasachstan ein Sozialabkommen. Auch wenn es weh tut. Sie haben keine Chance Ihre kasachischen Zeiten in Deutschland anerkennen zu lassen. So etwas gibt die aktuelle Gesetzgebung nicht her.
Praskovjaam 08.03.2021 | 20:45
Vielen Dank!
Antwortam 09.03.2021 | 17:12
Warum beantragen Sie nicht endlich und einfach Ihre Frührente in Kasachstan?? Dort werden Ihre dortigen Arbeitszeiten doch sicherlich anerkannt und berücksichtigt ???!!! Oder nicht ? Denn warum sollen eigentlich die deutschen DRV-Beitragszahler für Ihre Rente bezahlen und aufkommen ???
DRVam 09.03.2021 | 17:17
Es wäre gut, wenn hier nur Leute antworten würden, die ein Minimum an Rentenkenntnissen hätten und nicht wie Sie einfach nur Unsinn schreiben. Kasachstan zahlt keine Rente an Aussiedler nach Deutschland. Und jetzt?
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