Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Aussparung

von August05.05.2024 | 09:35
408 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bei einer Aussparung , erfolgt eine Rentenerhöhung erst, wenn der zu viel gezahlte Rentenbetrag, erst ausgeglichen ist. Kann man diesen Betrag, auch in einem Betrag an den Rentenversicherungsträger überweisen, um wieder bei der jährlichen Rentenanpassung dabei zu sein.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2024 | 10:53

Hallo August,

 

bei einer Aussparung erhalten Sie einen höheren Rentenzahlbetrag, als Ihnen eigentlich zusteht. Dies ist in der Regel die Folge eines fehlerhaften früheren Bescheides zu Ihren Gunsten der nicht mehr zurückgenommen werden kann. In diesen Fällen verhindert § 48 Absatz 3 SGB X (Aussparung), dass Sie durch die Rentenanpassungen immer mehr von dem früheren Fehler profitieren. Die (korrekten) Entgeltpunkte, die Ihnen ohne den Fehler eigentlich zustehen würden, nehmen an den jährlichen Rentenanpassungen in voller Höhe teil, nur Ihr (zu hoher) Zahlbetrag nicht. Erst wenn durch die Rentenanpassungen die Ihnen eigentlich (korrekt) zustehende Rente den (zu hohen) jetzigen Zahlbetrag übersteigt, erhöht sich auch der Zahlbetrag Ihrer Rente wieder, und nimmt dann in den nachfolgenden Jahren auch für Sie sichtbar wieder vollumfänglich an den Rentenanpassungen teil.

Da sie nichts ausgleichen oder zurückzahlen müssen, sondern nur abwarten müssen, bis die Ihnen eigentlich zustehende Rente den jetzigen (zu Ihren Gunsten zu hohen) Zahlbetrag erreicht, können Sie auch keine "Einmalzahlung" leisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Minaam 05.05.2024 | 10:06
Wozu? Damit man mehr KV und Steuern bezahlen darf auf die regelmäßigen Rentenerhöhungen?
PISA lässt grüßenam 05.05.2024 | 11:14
An den jährlichen Rentenerhöhungen nehmen Sie natürlich auch in vollem Umgang teil bei monatlicher Rückzahlung. Wie kommen Sie bloß darauf, dass das anders sein könnte?
Mikeam 05.05.2024 | 13:11
Ist eine Rente mit bestandskräftigem Bescheid festgestellt worden und stellt sich später heraus, dass die Rente fehlerhaft zu hoch ist, ist der Zahlbetrag gegebenenfalls geschützt (Besitzschutz). Die bisherige Rente ist dann so lange weiterzuzahlen, bis der Monatsbetrag der richtig berechneten Rente bei einer Rentenanpassung oder sonstigen Leistungserhöhung diesen Betrag übersteigt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026