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Experten-Antwort

Aussteiger

von Jörg Wehausen14.01.2016 | 14:02
1849 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein 60-jähriger Arbeitnehmer möchte aus persönlichen Gründen kurzfristig vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn aus dem Berufsleben aussteigen, will sich aber nicht durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit "durchschummeln". Es geht nun um die Frage der freiwilligen Zahlung von Rentenbeiträgen bis zum offiziellen frühestmöglichen Renteneintritt. Welche Möglichkeiten hat er? Vielen Dank für eine erste Stellungnahme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu zahlen. Allerdings ist individuell zu prüfen, ob diese Zahlung sinnvoll ist. Je nach Höhe des freiwilligen Beitrages wirkt sich dieser nur minimal rentensteigernd aus.

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung. Setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Beratungsstelle in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 14.01.2016 | 20:17
Hallo Jörg Wehausen, reden Sie ihm noch mal ins Gewissen, dass diese _berechtigten_ Ansprüche zu den sozialen Errungenschaften der BRD zählen ...da ist nichts mit Schummel, wenn er nur auf die Sozialsysteme zurückgreift, für die er Jahr/zehnte Beiträge (auch für sich selbst in solchen Notlagen!) gezahlt. Diese Rechte nicht zu nutzen, wäre das Blödeste was er nach langer Berufstätigkeit 'verschenken' würde. Allerdings - vielleicht sind Sie ja auch nur ein 'raffinierter' Arbeitgeber und hinterfragen hier Möglichkeiten, den etwas angeschlagenen AN 'billig' loszuwerden ;-) Gruß w.
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