Hallo,
während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kann auch Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Bitte wenden Sie sich hier für genaue Information an die zuständige Rentenversicherung. In jedem Fall sollten Sie sich auch rechtzeitig (ca. Juli)an die Agentur für Arbeit wenden und dort genau mitteilen, wann das Krankengeld ausläuft und wann die medizinische Rehabilitationsmaßnahme beginnt.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung