Hallo Uli,
da sich Ihre Frage auf das Recht der Arbeitslosenversicherung bezieht und nicht rentenrechtlicher Natur ist, kann Ihre Frage hier nicht beantwortet werden.
Wir würden Ihnen empfehlen, Ihre Fragen mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zu klären. Dort sollten Sie sich auf die Aussteuerung durch die Krankenkasse, die von "gut überlegen" genannte Nahtlosigkeitsregelung und auch auf den Reha-Entlassungsbericht beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung