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Experten-Antwort

Aussteuerung, Arbeitslos, LTA, Leistungsbezug

von Gandalf18.06.2024 | 12:49
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, am 23.06.2024 werde ich, 61 Jahre, ausgesteuert. Ab dem 24.06.2024 bin ich arbeitslos gemeldet. Jedoch ist ein Antrag auf LTA bereits bewilligt worden. Es ist bis jetzt aber noch kein Angebot im Rahmen der LTA gemacht worden. Grund der Krankschreibung ist eine mittelgradig bis schwere Depression mit folgend verschiedenen Phobien, wie z.B. Agoaraphopie sowie Angst- und Panikattacken. Weitere gesundheitliche Probleme sind vorhanden (Fibromyalgie - chronische Schmerzzustände, ADHS, funtionelle Einschränkungen der Wirbelsäule. Meine Selbsteinschätzung bezgl. meiner Arbeitsfähigkeit ist sehr ambivalent und angstbesetzt. Auf der einen Seite möchte ich "die Dinge" wieder in die eigene Hand nehmen, auf der anderen Seite traue ich mir eine erneute Berufstätigkeit gar nicht zu. Wie verhält sich nun der bewilligte Antrag auf LTA mit der Arbeitslosigkeit? Sollte ich mich weiter krankschreiben lassen, und wie ist dann die finanzielle Leistungsgewährung sichergestellt. Die Nahtlosigkeitsregel führt nicht selten dazu, dass das die Agentur für Arbeit solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, keine leistungen erbringt. Berichten zu folge, kann dies in meiner Region bis zu Monaten dauern. Werden Zeiten eines LTA Angebotes auf die mögliche Dauer der ALG I Zahlungen angerechnet? Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gandalf, diese Fragen können hier im Forum leider so nicht beantwortet werden.

Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung LTA bzw. den zuständigen Rehafachberater/innen.

Alternativ können Sie auch einen Termin bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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