Hallo Wanderer,
da wir als Experten der Rentenversicherung schwerpunktmäßig rentenrechtliche Sachverhalte beurteilen (soweit es die Informationen im jeweiligen Beitrag hergeben) wäre mein erster Gedanke ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, die befristet auch eine Ersatzleistung bis zur Genesung sein kann.
Da Sie nach eigenen Informationen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, muss ich davon ausgehen, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Rente (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen belegt) nicht erfüllen.
Der Vollständigkeitshalber möchte ich den § 241 SGB VI erwähnen, da ein Erwerbsminderungsrentenanspruch durch freiwillige Beitragszahlungen aufrecht erhalten werden konnte, wenn vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt ist und ab dem 01.01.1984 JEDER Monat bis zum Leistungsfall mit einer rentenrechtlichen Zeit, also auch mit freiwilligen Beiträgen belegt ist. Dies ist aber eine auslaufende Rechtsvorschrift und trifft nur noch eher selten zu.
Sollten Sie keine anderen Ersatzeinkünfte haben, bleibt Ihnen zur Überbrückung nur "Leistungen zum Lebensunterhalt". Hier würden Ihre Einkommensverhältnisse geprüft werden müssen.
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung