Gern geschehen.
Ja das ist wirkich sehr kompliziert und im Prinzip ja völlig paradox. Bei der AfA muss ich sagen , das ich (fast ) alles noch machen kann nur um ALG I zu bekommen und - gleichzeitig ! - muss ich aber gegenüber der RV im Rahmen des laufenden Rentenverfahrens völlig gegensätzlich argumentieren und mich als völlig kaputt " deklarieren " . Habe ich in meinem Verfahren am Anfang auch nicht verstanden was das bitte soll, bis mein Anwalt mir das dann mal vernünftig erklärt hat..
Deswegen wird bei ihnen übrigens wohl ALG I nach der Nahtlosigkeit ( §125 ) abgelehnt werden :
" Liegt v o r Beantragung des Alg bereits eine negative Feststellung des RVTr vor (z. B. in der Ablehnung eines entsprechenden Rentenantrags), ist die Arbeitslosigkeit in der Regel nach § 119 zu beurteilen. Die AA hat in diesen Fällen das Leistungsvermögen selbst zu beurteilen (BSG DBlR 4569a/AFG § 105a). Schränkt der Arbeitslose sein Leistungsvermögen so ein, dass objektive Verfügbarkeit zweifelhaft ist, ist ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes der AA zu veranlassen ".
Aber das wird der ärztliche Dienst eben alles prüfen und danach folgt die Entscheidung welches ALG I Sie dann leztlich wirklich bekommen. Damit verbunden sind dann eben mehr ( § 117 /119) oder weniger bis gar keine ( § 125 ) Eigenbemühungen bzw. Aktivitäten seitens der AfA.
Sollten Sie übrigens während des laufenden ALG I Bezuges dann mal ganz akut schwer krank werden und/oder z.b. operiert werden müssen und demnach länger komplett ausfallen, müssen Sie natürlich eine AU Becheinigung dann bei der AfA einreichen. Dann bekommen Sie nur noch für 6 Wochen das sog. " Kranken-ALG " ( in der Höge gleich wie das andere ALG ). Das ist im Grunde so wie die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach den 6 Wochen und weiterer AU sind Sie dann aber raus bei der AfA. Das sollte man in dem Zusammenhang vielleicht auch wissen. AU Schein bei der AfA abgeben ist immer mit riesen Problemem verbunden . Die " kegeln " einen dann nach den 6 Wochen gnadenlos aus dem ALG I raus und dann bleibt speziell in ihrem Falle nur noch der Weg zum Sozialamt, da Sie ja von der Krankenkasse auch nichts mehr zu erwarten haben da bereits ausgesteuert..
Alles weitere zum ALG I und das warum und wieso können Sie hier nachlesen :
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/…