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Experten-Antwort

Aussteuerung Krankenkasse

von Claudia 04.01.2024 | 22:34
689 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Krankenkasse hat mich über meine Aussteuerung informiert. Ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben und werde auch weiterhin krankgeschrieben werden. Nun war ich bei der Agentur für Arbeit und habe den Antrag auf ALG 1 abgeholt. Auf dem Blatt 2, Punkt 2g ich angeben, wie viele Stunden ich in der Woche arbeiten könnte. Nachdem ich unter 2e angegeben habe, dass ich bestimmte Beschäftigungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Oder bezieht sich der Punkt 2g auf die Frage im Punkt 2f: Ich will ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten. Was ich mit Nein ankreuzen muss. Sorry, es liest sich ein wenig kompliziert. Doch ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen. Ob ich EM Rente beantragen werde oder vielleicht doch nochmal in meinem Beruf arbeiten kann, ist noch nicht sicher. Es folgen noch weitere ärztliche Untersuchungen. Vielen Dank für Ihre Mühe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2024 | 11:05

Hallo Claudia,

leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Bitte setzen Sie sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung.

3 Antworten

Klausam 05.01.2024 | 08:26
Hallo Claudia, das alles sind Fragen die nichts mit der DRV zu tun haben. Das müssten sie mit dem Arbeitsamt klären. MfG
Falsches Forumam 05.01.2024 | 09:46
Sie sollten vorher überlegen, wo Sie welche Fragen stellen. Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Fragen zu Leistungen der AfA müssen Sie sich von dort beantworten lassen.
Beratung einholenam 05.01.2024 | 11:38
Dazu zwei Links: https://www.youtube.com/watch?v=qhtx1WgMUbI https://www.youtube.com/watch?v=56qVyD1DL14 Ganz wichtig ist, dass Sie bei 2f) "lch will ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten" auf alle Fälle NEIN ankreuzen! Ansonsten wird Ihnen das ALG 1 auf alle Fälle gekürzt werden. Bei 2 g) "Bei Einschränkung der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit (siehe Erläuterungen zum Antrag): Wöchentliche Arbeitsstunden ohne PausenMegezeiten höchstens:..." hatte ich selber dann die nachfolgende Auflistung der Wochentage und Arbeitszeiten komplett durchgestrichen, um kenntlich zu machen, dass ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Ich habe damit das volle Nahtlosigkeits-ALG1 erhalten. PS: Krankengeld wird maximal 78 Wochen gezahlt. Wenn Sie also erst seit einem Jahr durchgehend krankgeschrieben sind, besteht vor der Aussteuerung noch Anspruch auf Krankengeld für weitere 6 Monate. PPS: kompetente Hilfe und Beratung bei diesen Fragen liefern die Sozialverbände VdK oder SoVD. Das ist ggf. verlässlicher und "neutraler" als Aussagen der Arbeitsagentur selber, die ja ein gewisses "Eigeninteresse" hat...
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