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Experten-Antwort

Aussteuerung und Bezug von ALG1. Reha arbeitsunfähig?

von Roland15.12.2023 | 09:46
201 Ansichten
9 Antworten
Nach Aussteuerung und Bezug von ALG1 wegen unter 3 Stunden -ohne weitere AU durch Arzt- geht man arbeitsfähig oder arbeitsunfähig in die Reha?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.12.2023 | 15:03

Hallo Roland, der Sachverhalt und die Frage sind wirklich sehr knapp gehalten. Dennoch versuche ich mal eine Antwort zu erstellen.

Ich unterstelle, dass Sie das ALG1 erhalten, weil Sie arbeitsunfähig sind, und die Leistungen der Krankenversicherung ausschöpft ist. Sobald keine Arbeitsunfähigkeit mehr bescheinigt wird müssen Sie, sofern noch ein Arbeitsverhältnis besteht, Ihre Arbeitskraft wieder Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Dann würden Sie arbeitsfähig in die Reha gehen. Sollten Sie keinen Arbeitsplatz mehr inne haben, erhalten Sie das ALG1 weiterhin als Arbeitssuchender und gehen ebenfalls arbeitsfähig in die Reha. Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage eines möglichen Übergangsgeldes kann im Falle einer zwischenzeitlichen Arbeitsaufnahme keine generelle Aussage getroffen werden.

8 Antworten

Maxam 15.12.2023 | 11:33
Da niemand etwas gegenteiliges attestiert hat, wohl arbeitsfähig. EM und AU sind verschiedene Dinge.
Mimimiam 15.12.2023 | 11:43
Max schrieb

Da niemand etwas gegenteiliges attestiert hat, wohl arbeitsfähig. EM und AU sind verschiedene Dinge.

Arbeitsunfähigkeit muss nicht attestiert sein. Wenn ich krank und arbeitsunfähig bin, dann bin ich das, unabhängig davon, was irgendjemand bescheinigt.
Maxam 15.12.2023 | 13:04
Mimimi schrieb

Arbeitsunfähigkeit muss nicht attestiert sein. Wenn ich krank und arbeitsunfähig bin, dann bin ich das, unabhängig davon, was irgendjemand bescheinigt.

Aha. Wenn Sie sich krank und arbeitsunfähig fühlen, bleiben Sie also einfach zu Hause und falls der Chef sich fragt, wo Sie so abgeblieben sind... Coole Nummer! Oh, und es gibt schon Institutionen, die IHNEN sagen, dass sie nicht mehr AU sind. Für den Fragesteller bedeutet Ihr Modell, dass er intervenieren muß, falls er arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird. Schließlich ist er arbeitsunfähig gekommen...nach eigenem Dafürhalten. Merken Sie selber, oder?
Maxam 15.12.2023 | 13:43
Mimimi schrieb

Logisch bleibe ich zu Hause, wenn ich krank bin. Habe außerdem keinen Chef.

Im Übrigen schreibt jeder Arzt arbeitsunfähig, wenn jemand krank ist. Und es gibt keine Institutionen, die mir sagen, dass ich nicht mehr AU bin, obwohl ich es bin.

Ist doch schön, dass das alles für Sie nicht gilt. Sie dürfen aber nicht von sich auf andere schließen. Für Ottonormal hat das keine Gemeingültigkeit. Da braucht es schon eine vom Arzt attestierte Krankmeldung um der Arbeit fern bleiben zu können oder anderswo als AU zu gelten und eine Krankenkasse mit ihrem MDK im Schlepptau kann schon verfügen Krankmeldung Ende Gelände. Bei Ihnen... Rentner?... Selbstständig?
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