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Experten-Antwort

Aussteuerung, Wiedereingliederung, Krankenversicherung

von Mia2805.05.2025 | 04:57
370 Ansichten
5 Antworten
Hallo ich habe ein Problem, und Bereiche Hilfe. Ich werde am 12.05.2025 ausgesteuert, ich bin bis zum 16.05.2025 in der Wiedereingliederung und habe ein ungekündigtest arbeitsverhältnis was bestehen bleibt, Arbeitslos hab ich mich gemeldet und Arbeitslosengeld habe ich beantragt, dies wird aber noch bearbeitet. Aber solange ich kein Arbeitslosen Geld erhalte bin ich nicht Krankenversichert und Pflegeversichert was mache ich jetzt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.05.2025 | 16:10

In Ihrem Fall sollte die Nahtlosigkeit in die Absicherung eines Arbeitslosengeldes wirken und demnach eine Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit erfolgen. Sie sollten sich hier bitte noch einmal mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.  

4 Antworten

Schadeam 05.05.2025 | 05:54
Wieder normal arbeiten (also die WE 4 Tage früher beenden)? PS wegen KV fragen Sie die Krankenkasse.
Fliederam 05.05.2025 | 06:09
Die Frage betrifft tatsächlich nicht das Recht der DRV. Erkundigen Sie sich bei der Arbeitsagentur, ob Sie allein aufgrund des Antrags schon übergangsweise krankenversichert sind. In jedem Fall sind die Ansprechpartner eher die Krankenversicherung oder die Arbeitsagentur. Viel Erfolg für Ihre Wiedereingliederung!
Sabine Schulzam 05.05.2025 | 07:28
Nur aufgrund des Antrages auf Leistungen wie ALG I sind Sie nicht krankenversichert. Sofernn Sie aber aufgrund Ihrer Beschäftigung pflichtversichert waren, kann Ihnen die Krankenkasse die Beiträge für 3 Monate stunden. Das heißt, die Krankenkasse weiß, dass die Bearbeitung beim Arbeitsamt länger dauert und wartet ab. Das ist aber reine Kulanz. Daher fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Alles Gute.
Heinrich am 05.05.2025 | 09:28
Moment mal. Du bekommst wegen Nahtlosigkeit alg1 selbstverständlich da du als Angestellter vom Krankengeld ausgesteuert bist. Krankenkassenbeiträge und ALG Beiträge werden zu 80% des letzten Einkommens gezahlt.
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