Den Ausführungen von Corletto stimme ich zu. Auch ich würde Ihnen raten, zunächst die gesundheitliche Entwicklung abzuwarten. Sollten weitere Verbesserungen eintreten, steht Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulungsantrag) zu stellen, weiterhin offen.
Natürlich deutet die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung darauf hin, dass die Erwerbsfähigkeit nicht mehr in vollem Maße eingeschränkt ist. Mit einer Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen müssten Sie dann rechnen.