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Experten-Antwort

Austockung der Rente bei Minijob

von Hans-Herwig Storch21.05.2012 | 17:39
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Meine Frau arbeitet seid !999 in einem Minijob!!! Jedoch wurde meine Frau zu keiner Zeit von dem Rentenversicherungsträger, über die Möglichkeit der Aufstockung durch Pflichtbeiträge informiert!!!! Somit hat meine Frau keine Ansprüche für Rehamaßnahmen!!!! Diese Desinformation ist meines Erachtens von dem Rentenversicherungsträger absichtlich gewollt um so Kosten zu sparen!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Rentenversicherungsträger, einen Versicherten auf die Möglichkeit des Verzichts hinzuweisen.

Stattdessen ist der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 S. 4 des Nachweisgesetzes verpflichtet, seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit des Verzichts hinzuweisen. Dies muss er auch in seinen Entgeltunterlagen dokumentieren.

Kommt der Arbeitgeber dieser Aufklärungspflicht nicht nach, dann muss der Rentenversicherungsträger für dieses Versäumnis nicht haften. Ein eventuell entstandener Schaden müsste privatrechtlich gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Hinweis:

Trotz der fehlenden Verpflichtung weisen die Rentenversicherungsträger die Versicherten ggf. auf die Möglichkeit des Verzichts hin, wenn dies erkennbar ist (z. B. bei einer Anfrage) und zweckmäßig erscheint.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

KSCam 21.05.2012 | 17:49
Das mit den Minijobs und dem Aufstocken gibt es seit 04/1999. Ihre Frau ist sicherlich nicht in einem persönlichen Begrüßungsschreiben über die Aufstockungsmöglichkeit informiert worden. Aber wenn sie davon bislang nie etwas gehört haben will, hat sie seit 1999 wohl auch nie Zeitung gelesen, nie Nachrichten im TV geschaut, hat sich nie über Möglichkeiten die Rente zu gestalten in einem Beratungsgespräch informiert und ist auch vom Arbeitgeber nie auf diese Möglichkeit hingewiesen worden? So gesehen hat sie vielleicht einfach Pech gehabt oder sich auch selbst einiges zuzuschreiben....????? Es ist natürlich viel einfacher jemand anderem die Schuld zu geben. PS: in keinem Rechtsgebiet werden Bürger in Deutschland individuell über Gesetzesänderungen aufgeklärt, was würde so was kosten und wer würde diesen "Müll" lesen? Wird denn jeder KFZ Halter oder Führerscheininhaber angeschrieben, wenn ein neues Verkehrsschild eingeführt wird?
Hans-Herwig Storcham 21.05.2012 | 21:16
Dann hat uns die Rentenberatungsstelle in Hildesheim eine falsche Auskunft gegeben!!! Rehamaßnahmem und Erwerbsmimderten Rente seien erst nach 3 Jahren möglich!!!!! So die Auskunft!!!!
Hans-Herwig Storcham 21.05.2012 | 20:42
Das man mit freiwilligen Beiträgen eine höheren Rentenanspruch war mir bekannt!!!!! Das nur die Pflichtbeiträge, mindestens 3 Jahre in den letzten 5 Jahren zur Inanspruchnahme von Rehaleistungen aus der Rentenversicherung zählen, wurde uns erst bei einer Beratung der Rentenversicherung, im Februar 2012 mitgeteilt!!!!!
KSCam 21.05.2012 | 20:55
"Das nur die Pflichtbeiträge, mindestens 3 Jahre in den letzten 5 Jahren zur Inanspruchnahme von Rehaleistungen aus der Rentenversicherung zählen, wurde uns erst bei einer Beratung der Rentenversicherung, im Februar 2012 mitgeteilt!!!!!" Das wurde Ihnen in der DRV Beratung garantiert so nicht gesagt, das wäre nämlich falsch! Das mit den 3 Jahren in den letzten 5 Jahren sind nicht die Bedingungen für eine Rehabilitationsleistung, sondern die für eine EM Rente. Wenn Sie heute schon nicht mehr wissen was man Ihnen im Februar 2012 gesagt hat, braucht man sich eigentlich nicht wundern, dass Sie nicht mehr wissen was 1999 geregelt wurde....
W*lfgangam 21.05.2012 | 21:29
...dann waren Sie nicht im Versicherungsamt in Hildesheim, die dortige Kollegin ist durchaus erfahren/kompetent, sondern in der dortigen Auskunft- und Beratungsstelle der DRV. Wobei es auch Ratsuchende gibt, die (einfachste) Antworten/Sachzusammenhänge ob der Vielfalt der Informationen schon mal durcheinander würfeln. Lieber Hans-H, machen Sie einen neuen Versuch, und fragen Sie noch mal gezielt nach. Ich bin sicher, beim nächsten Mal wird das Verständnis besser sein. Gruß w.
Hans-Herwig Storcham 21.05.2012 | 22:09
Ich kenne in Hildesheim nur die Auskunfts-und Beratungsstelle der Rentenversicherung!!!!!
Claire Grubeam 21.05.2012 | 23:20
Diese Information ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Aufnahme der Beschäftigung über die Möglichkeit der Versicherungspflicht (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs) zu informieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über das Internetangebot der Minijobzentrale diesbezüglich zu informieren. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10788/DE/2__AG/05__aufstockung…
Hans-Herwig Storcham 22.05.2012 | 06:52
Im Jahr 1999 war an Internet noch nicht zu denken!!! Außerdem kenne ich mehrere Minijobber die auch von der Aufstockungsmöglichkeit nicht informiert sind!!!!!
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