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Australien

von Kiwi28.02.2007 | 22:21
1917 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich gehe für 5 J. nach Australien. Werde dort bei einem australischen Unternehmen arbeiten und für die Zeit auch meinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen (Aber nicht die Staatsangeh. annehmen). Kann ich weiter aus dem Ausland in die Rentenkasse einzahlen (schließlich will ich Ansprüche anhäufen)? Was muss ich beachten, wenn ich befristet dorthin ziehe? Danke für alleAntworten!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.03.2007 | 14:04

Den Ausführungen von Ghostwriter und Bernd schließe ich mich an.

MfG

2 Antworten

Ghostwriteram 01.03.2007 | 06:40
Hallo Kiwi, Ihr "Nickname" oder Pseudonym läßt eher auf Neuseeland als auf Australien schließen ? ;-)) Zurück zum Thema: Zwischen Deutschland und Australien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bevor Sie also voreilig irgendwelche Entschlüsse zur freiwilligen (Weiter-)Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung fassen, sollten Sie sich bei der zuständigen Verbindungstelle für das Deutsch-Australische-Rentenversicherungsabkommen: Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und Ihren neuen Arbeitgeber in Australien wenden. Bei Ihrem Arbeitgeber in Australien sollten Sie nachfragen, ob dieser Beiträge zur australischen Rentenversicherung für Sie einzahlt, während Sie dort beschäftigt sind. Bei der Verbindungsstelle in Oldenburg-Bremen erfahren Sie dann alles Weitere zu Ihrer Rentenversicherung. Hier noch eine paar weitere Infos (kopiert von der Internetseite DRV Oldenburg-Bremen): Sie benötigen Auskünfte in Ihrer Rentenangelegenheit? Unter mailto:australien@lva-oldenburg-bremen.de können Sie Ihre Fragen an unseren Fachbereich Australien richten. Außerdem stehen Ihnen unter den nachfolgenden Telefonnummern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 50 (Herr Rodewald) Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 60 (Herr Meyer) Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 70 (Herr Warnecke) oder Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 80 (Herr Schinhammer) Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die nachfolgende PDF-Datei: Downloads - Diese Seite enthält die folgenden Dateien zum Herunterladen: Sie benötigen Auskünfte in Ihrer Rentenangelegenheit? Unter mailto:australien@lva-oldenburg-bremen.de können Sie Ihre Fragen an unseren Fachbereich Australien richten. Außerdem stehen Ihnen unter den nachfolgenden Telefonnummern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 50 (Herr Rodewald) Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 60 (Herr Meyer) Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 70 (Herr Warnecke) oder Tel. Nr. (04 21) 3 40 71 80 (Herr Schinhammer) Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die nachfolgende PDF-Datei: Downloads - Diese Seite enthält die folgenden Dateien zum Herunterladen: Alle Gute in "Down under" wünscht Ghostwriter
berndam 01.03.2007 | 08:28
Das staatliche australische Rentensystem ist eher der dt. Grundsicherung vergleichbar (Bedürftigkeit). Daneben gibt es eine obligatorische Betriebsrente. Leitungen aus der australischen RV könne Sie also nach Rückkehr kaum erwarten. Lassen Sie sich bitte in einer Auskufts- und Beratungsstelle beraten, ob: - eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist - ob die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung (§4Abs.1Nr.3-leider kaum bekannt) in Betracht kommt. Info´s zur australischen RV gibt: Centrelink-International Services- www.centrelink.gov.au
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