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Austritt aus EU Rente

von Dä.05.04.2007 | 22:20
2184 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Fragen: Wenn man aus einem befristeten Rentenbezug von sich aus raus möchte, lt. letzter ärztlicher Ansichten jedoch im normalfall erstmal eine Psychotherapie dafür nötig wäre, die man aus trifftigen Gründen nicht mehr bereit ist durchzuführen, kann man dann trotzdem aus der Rente raus und sich arbeitslos melden. ? Wie ist das, wenn man doch mal wieder in die Lage käme und müßte erneut Rente beantragen, z. B. meinetwegen wegen einer ganzen anderen Sache, muß man dann angeben, das man schon mal Rente bezog hat und warum. ? Wie lange dürfen Rentenunterlagen überhaupt aufgehoben werden, nach dem man aus dem Rentenbezug wieder raus ist. ? Vielen Dank D.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn bei Ihnen weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt wird es wohl nicht möglich sein, anstelle der Rente Arbeitslosengeld zu erhalten. Zum einen ist ein Verzicht auf eine Sozialleistung (Rente) nur möglich, wenn dadurch kein anderer Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit) belastet wird. Zum anderen ist nur arbeitslos, wer arbeitswillig und arbeitsfähig ist. Wenn also dem Grunde nach ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wird Ihnen die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld bewilligen.

Wenn Sie wieder ins Berufsleben einsteigen wollen rate ich Ihnen, sich mit einer Reha-Servicestelle in Verbindung zu setzen. Dort kann man Ihnen gezielt Mittel und Wege für Ihren weiteren Berufsweg aufzeigen. Die für Sie nächstgelegene Reha-Servicestelle finden Sie auf der Startseite von www.ihre-vorsorge.de unter der Rubrik "Service -Beratungsstellen".

Wenn Sie erneut Rente beantragen müssten, sollten Sie schon angeben, dass Sie bereits eine Rente auf Zeit bezogen haben, auch wenn der Rentenversicherungsträger dies aus Ihrem Versicherungskonto erkennen müsste. Die medizinischen Unterlagen vernichtet der Rentenversicherung bei Vollendung Ihres 65. Lebensjahres. Bei einem erneuten Rentenantrag müsste dann aber nach dem nun vorliegenden Gesundheitszustand anhand neuester ärztlicher Unterlagen entschieden werden.

3 Antworten

Unbekanntam 05.04.2007 | 23:06
Können Sie uns sagen, weshalb Sie auf die EU-Rente verzichten möchten? Meistens ist es genau umgekehrt!
EU-Rentenverzichtleram 06.04.2007 | 00:30
"Können Sie uns sagen, weshalb Sie auf die EU-Rente verzichten möchten? Meistens ist es genau umgekehrt!" Ich habe auf die lebenslang bewilligte Rente verzichtet, weil ich im Gegensatz zu schwachsinnigen Behauptungen der Gutachter der DRV (ehemals LVA ... BfA) und der unfähigen Ärzte, die versucht haben mich zu therapieren, tatsächlich arbeitsfähig bin. Seit 5 Jahren habe ich nicht einen einzigen Krankentag aufzuweisen. Wissen Sie, was der Vorteil ist keine Rente zu beziehen?: Man hat mehr Geld! Und wenn Sie mich fragen, warum ich überhaupt den Rentenantrag gestellt habe, so werde ich Ihnen antworten, daß ich das getan habe, weil mich meine Ärzte schlecht = falsch beraten haben. Und der Gutachter der DRV hat einfach den Schwachsinn meiner Ärzte abgeschrieben und schon hatte ich eine Rentze ...
KSCam 06.04.2007 | 09:46
der "Ausstieg" wäre ganz leicht, wenn Sie entweder nach Ablauf der Zeitrente keinen neuen Antrag stellen, bzw. eine Arbeit aufnehmen, bei der Sie die Verdienstgrenzen überschreiten. Der Verzicht auf die Rente über die Meldung beim Arbeitsamt wird wohl nicht funktionieren, weil das Arbeitsamt einwenden wird, dass Sie "erwerbsgemindert" und damit nicht arbeitslos sind. Die Frage, ob Sie später mal die frühere Rente angeben müssen, stellt sich gar nicht, da die Zeit des Rentenbezuges auf jeden Fall im Versicherungskonto dokumentiert wird. Die Rentenbezugszeiten wirken sich ja auch auf eine spätere Rentenberechnung aus. Wie lange Ihr RV Träger die medizinischen Unterlagen nach einem Wegfall der EM rente aufbewahren wird, fragen Sie bitte dort nach. Da haben die einzelnen Häuser wohl jeweils eigene Gepflogenheiten.
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