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"Auswärtige" Arzttermine während ambulanter Reha

von benito6303.08.2022 | 12:07
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3 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu o.g. Thema: Ich trete in der nächsten Zeit eine fünfwöchige, ambulante Reha in Wohnortnähe an. Die Frage ist nun, was mit meinen schon vereinbarten Arztterminen während der 5 Wochen (HNO, Psychotherapie etc) ist. Muss ich diese Termine absagen, oder "darf" ich diese zB vormittags in Anspruch nehmen und dann eben später in der Reha erscheinen ? Danke für die Antworten. Mfg, Benito63

3 Antworten

Erklärbäram 03.08.2022 | 12:12
Meines Erachtens müsste das mit dem aufnehmenden Arzt in der Reha-Einrichtung besprochen werden. Denn in den Kliniken gelten unterschiedliche Regelungen hierfür. Ggf. können Sie eine grundsätzliche, orientierende Antwort schon im Vorfeld telefonisch erhalten. Wahrscheinlich ist es auch abhängig davon, ob es sich "nur" z. B. um eine Vorsorge handelt oder akuter Bedarf herrscht. Psychotherapie wird i. d. R. für den Reha-Zeitraum ausgesetzt und danach wieder aufgenommen. Aber das müsste auch mit ihrem Psychotherapeuten besprochen werden, was dieser befürwortet. Wäre halt schade, wenn Ihnen Therapien/Anwendungen der Reha flöten gehen, weil Sie "externe" Termine haben.
Nicht zu glaubenam 03.08.2022 | 12:17
So etwas müssen Sie mit doch mit der Rehastätte klären. Vermutlich wird diese aber nicht den Behandlungsplan an Ihre Termine anpassen. Sie werden wohl Ihre Termine an den Behandlungsplan der Klinik anpassen müssen. Über derartige Probleme sollte man sich Gedanken machen, bevor man eine Reha beantragt.
-am 03.08.2022 | 14:14
Hallo Benito63, ganztägig ambulante Rehabilitationsleistungen finden in der Regel im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Es kann sein, dass die Leistungen je nach Konzept und Behandlungsplan früher beginnen oder später enden. Während der Therapiezeit ist die Wahrnehmung privater Termine grundsätzlich nicht möglich. Private Termine sind in der Freizeit nach Therapieende wahrzunehmen. Bei zwingend erforderlichen Termine kann gegebenenfalls eine Unterbrechung erfolgen, hier sollten Sie direkt mit der Rehabilitationseinrichtung Kontakt aufnehmen. Bei ganztägigem Therapieausfall besteht gegebenenfalls kein Anspruch auf Übergangsgeld. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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