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Experten-Antwort

Auswahl der LTA-Maßnahme

von Mel07.02.2021 | 10:43
277 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich überlege, einen LTA-Antrag zu stellen. Bei mir liegt Das Problem hauptsächlich bei der Wegefähigkeit und übermäßigem Pausenbedarf durch Erschöpfung. Wie erfolgt die Auswahl der konkreten Leistung? Würde schon im Bescheid die konkrete Leistung stehen oder erst eine Bewilligung und dann muss man die konkrete Leistung verhandeln? Die medizinischen Einschränkungen werden aufgrund der Erkrankung dauerhaft sein. Gibt es dauerhafte Leistungen? Mel

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mel,

stellen Sie bitte die erforderlichen Formanträge zur LTA (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antragstellung/reha-antragstellung_node.html). Die Rehafachberater*innen werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und bei einem Beratungsgespräch Ihre Fragen beantworten und die möglichen konkreten Leistungen ansprechen. Sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sein, können Sie ein solches Beratungsgespräch auch bereits vor der Antragstellung vereinbaren (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html)

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

der Hobbyexperte gab einen professionellen Tipp (;-)

Ob noch andere Hilfestellungen über die örtlichen Strukturen "Integrationsämter/Integrationsfachdienste" etc. greifen, kann ich nicht beurteilen. Versuch macht klug.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 07.02.2021 | 11:06
Hallo Mel, unter nachfolgendem Link finden Sie Hinweise und auch eine herunterladbare ausführlichere Broschüre rund um dieses Thema. Machen Sie es sich damit und einer heißen Tasse Tee oder leckerem Kakao auf der Couch gemütlich und lesen Sie sich erst mal dort alles durch. Das hilft Ihnen vermutlich im Moment weiter, als wenn hier aufgrund von Vermutungen Ratschläge gegeben werden, die bei Ihnen gar nicht passen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… Wenn sich dann noch konkrete weitere Fragen ergeben, melden Sie sich einfach wieder. Nun aber erst mal ab auf die Couch ;-)
Hinweisam 07.02.2021 | 13:49
Bei Wegeunfähigkeit kann LTA in Form von Kfz-Hilfe bzw. Beförderungskosten in Frage kommen. Bei erhöhtem Ruhebedarf wird LTA wohl aber nicht helfen können. Vielleicht es gibt beim Inklusionsamt aber ine Leitung, die sich Minderleistungsausgleich nennt. Vielleicht wäre ja das was.
Hobbyexperteam 07.02.2021 | 21:22
Bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe wird zunächst über dem Antrag nur dem Grunde nach entschieden. Sofern LTA dem Grunde nach genehmigt werden, wird die Akte mit Ihren medizinischen Unterlagen an den zuständigen Rehafachberatungsdienst weitergeleitet. Ein speziell ausgebildeter Rehafachberater in Ihrer Region lädt sie dann nach Durchsicht der Akte zu einem persönlichen (bzw. derzeit telefonischem) Gespräch ein. Bei diesem Gespräch wird mit Ihnen Art und Umfang der möglichen, konkreten Maßnahmen erörtert. Dabei spielen Kriterien wie Ihr sogenanntes positives und negatives Leistungsbild, ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungsprofile potentieller, neuer Berufe eine Rolle. Siehe hier hat Sie schon auf den richtigen link mit weiterführenden Informationen zu den möglichen Maßnahmen hingewiesen. Der Rehafachberater ist dabei oft auch ein sogenannter Case Manager, der mit Ihnen andere, naheliegende Leistungen der RV oder auch anderer Leistungsträger (wie von Hinweis bereits zutreffend beschrieben), die für den LTA Erfolg notwendig sind, mit Ihnen gemeinsam auf den Weg bringen kann. Dafür erstellt er dann mit Ihnen gemeinsam einen sogenannten Teilhabeplan. Ziel der LTA ist die dauerhafte Eingliederung in einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Die LTA ist beendet, sobald dieser Eingliederungsprozess erfolgreich abgeschlossen ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt der Gesundheitszustand verschlechtern und die Voraussetzungen für LTA erneut vorliegen, können Sie den Antrag erneut stellen.
Deutsche Rentenversicherung
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