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Experten-Antwort

Auswahl der Rehaklinik durch RV

von Miracle10.03.2019 | 19:38
125 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin seid 6 Monate im Krankengeld aufgrund zwei Handoperation/Arthrose! Kann seid der OP meine rechte Hand nicht mehr richtig belasten und auch die Arthrose im linken Gelenk verschlechtert sich zunehmend!Ich habe eine Reha beantragt um der Gelenke wegen.... und ich erschöpft bin nach der Operation, keine Kraft mehr in den Händen habe!Ich kann mir im Moment nicht vorstellen in meinem Beruf als Altenpflegerin wieder zurück zu kehren,was mich deprimiert Die Reha sehe ich als eine Chance um ggf doch wieder arbeiten zu können Eine Reha mit Hauptdiagnostik Orthopädie hatte ich als Wunsch angegeben.Nun hat man mir eine Klinik zugewiesen die Überwiegend auf Hauterkrankungen spezialisiert ist( ich leide auch an Psoriasis seid 20 Jahren, habe diese aber durch Biologicls gut im Griff) Muss ich dieser Klinik zustimmen die die Rentenversicherung ausgewählt hat?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miracle,

Sie müssen der für Sie ausgewählten Rehabilitationseinrichtung nicht einfach zustimmen, sondern haben natürlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und um eine Umeinweisung in die von Ihnen gewünschte Rehabilitationseinrichtung zu bitten. Im Zuge dessen würde ich Ihnen empfehlen, ausführlich zu begründen, weshalb gerade die von Ihnen gewünschte Rehabilitationseinrichtung für Sie besonders geeignet ist. Da die Bearbeitung Ihres Widerspruchs etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, kann es durchaus passieren, dass sich der Beginn Ihrer Rehabilitationsleistung verzögert.

Da Sie in Ihrem Beitrag ausgeführt haben, dass Sie primär eine orthopädische Indikation im Vordergrund sehen, die DRV Ihnen jedoch eine Einrichtung bewilligt hat, die eher auf Hauterkrankungen spezialisiert ist, wäre vielleicht zu überlegen, ob Sie nicht noch einmal Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten sollten, darüber welche Indikation bei Ihnen im Vordergrund steht und gegebenenfalls kann dieser Ihnen auch eine ärztliche Empfehlung für die von Ihnen gewünschte Einrichtung ausstellen.

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13 Antworten

DRVam 10.03.2019 | 19:43
Wenn es aus Ihrer Sicht eine Klinik ist, die nicht für Ihre medizinische Indikation geeignet ist, setzen Sie sich umgehend mit dem Absender des Bewilligungsbescheides in Verbindung und klären die Angelegenheit. Ein Forum wird Ihnen da nicht weiterhelfen können.
W*lfgangam 10.03.2019 | 20:04
Machen Sie von Ihrem Recht nach §8 SGB IX gebrauch. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/8.html Gruß w.
Danielaam 10.03.2019 | 20:27
Du hast freies Wunsch- und Wahlrecht. Allerdings macht man das normalerweise schon bei der Antragsstellung.
Nickyam 10.03.2019 | 21:58
Frist- und formgerecht Widerspruch einlegen und explizit auf das Wunsch- und Wahlrecht eingehen. Noch mal selbst kurz begründen, warum die gewählte Klinik Ihrer Ansicht nach besser geeignet ist. Manchmal hilft es auch, die aufnehmende Wunschklinik zu kontaktieren und dort nach Erfahrungen fragen oder danach, was man noch machen kann. Dann geht's in aller Regel durch. Ich kenne das, schon zwei Mal erlebt - erst die Ablehnung, Widerspruch, Bewilligung, aber falsche Klinik. Mit einer völligen Ignoranz dessen, was man gewählt hat. Also erneuter Widerspruch. Da hat wohl irgendeine andere Klinik der DRV gerade mehr Betten frei ... ärgerlich für den Versicherten, hätte auch schneller gehen können. Aber das scheint Politik zu sein. Denn viele geben dann auf, weil entweder zermürbt oder nicht wissend um ihre Rechte. Viel Erfolg!
DRVam 10.03.2019 | 22:00
Es führt kein Weg an der Rücksprache mit dem zuständigen Rententräger vorbei. Ist doch auch zunächst mal der schnellste Weg. Danach können Sie, falls erforderlich, immer noch in den Widerspruch gehen. Warum schon im Vorfeld „ein Fass aufmachen“, wenn man noch nicht mal versucht hat, die Sache mit der bewilligenden Stelle zu klären?
W*lfgangam 10.03.2019 | 22:14
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Lesen - Verstehen - Antworten Wenn die bewilligende Stelle das Wunsch- und Wahlrecht (vielleicht bewusst?) ausser acht lässt, was soll man da noch klären? Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf das Wunsch- und Wahlrecht, inkl. Angabe der Wunschklinik. Gruß w.
Nickyam 10.03.2019 | 22:19
Man soll also bei der DRV anrufen (wenn man sie denn mal erreichen kann, ist eher selten der Fall), sich dann durch einige Stellen, die eventuell oder auch nicht oder nur ein bisschen dafür zuständig sind, durchfragen, um dann via Telefon sich erklären zu müssen? Um dann auf eine Reaktion zu warten, die nicht kommt oder mit der man nichts anfangen kann, wieder warten, wieder anrufen etc. etc.? Viel zu kompliziert. Ein Widerspruch ist "kein Fass aufmachen", sondern normales Recht. Steht in jeder Rechtsbehelfsbelehrung, die der Ablehnung oder Bewilligung beiliegt. Und ein guter Weg, wenn man ihn denn einschlägt. Höfliches Schriftstück aufsetzen, eintüten, Einschreiben, fertig. Spart allen Beteiligten Zeit und Nerven. Und bitte keine Fristen versäumen dabei.
DRVam 11.03.2019 | 05:37
Warum schon im Vorfeld „ein Fass aufmachen“, wenn man noch nicht mal versucht hat, die Sache mit der bewilligenden Stelle zu klären?
Lesen - Verstehen - Antworten Wenn die bewilligende Stelle das Wunsch- und Wahlrecht (vielleicht bewusst?) ausser acht lässt, was soll man da noch klären? Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf das Wunsch- und Wahlrecht, inkl. Angabe der Wunschklinik. Gruß w.
Natürlich, Sie wissen schon im Vorfeld, dass und auch warum die jetzige Klinik ausgewählt wurde. Ich vergaß, dass Sie Hellseher sind. Es kann durchaus sein, dass die Problematik schnell mit der zuständigen Sachbearbeitung geklärt werden kann, dann ist der lange Weg über einen Widerspruch gar nicht nötig. W*lfgang Sie scheinen ein wenig den Blick für die vermeintlich schnelle Lösung verloren zu haben. Das mag natürlich auch mit Ihrer Arbeitsweise und dem Auftritt gegenüber den Versicherten und den Mitarbeitern der Rentenversicherung in Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter einer Kommune zu tun haben, zielführend für den Hilfesuchenden ist das aber nicht immer.
W*lfgangam 11.03.2019 | 06:16
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Was trägt davon jetzt zur Lösung der Fragestellung bei und hat damit zu tun? Das nicht beachten der Angabe eines Wunschs bei der Antragstellung hat ja erst zur Problematik geführt. Da dieser nicht beachtet wurde, jeder Bescheid die Möglichkeit des Widerspruchs gewährt, ist es ein einfaches und legitimes Mittel. Im übrigen hängt die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs nicht von der Tatsache ab, dass ein Widerspruch gemacht wurde ;-) Es kann ja auch schnell gehen ;-) Gruß w.
Danielaam 11.03.2019 | 06:42
Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Recht und keine „kann“ Leistung, Dh hier liegt die Vermutung eher nahe, das die Sachbearbeiterin den Zettel mit der ausgewählten Klinik übersehen hat und das lässt sich schnell per Telefon klären. Ein Widerspruch dauert ewig lange und warum nicht in 5 Minuten ein Problem lösen, statt in 5 Monaten? Allerdings muss man auch sagen, dass es ein paar Ausnahmen vom Wunsch und Wahlrecht gibt: 1. wenn die Indikation nicht passt 2. wenn es keinen Kooperationsvertrag mit der DRV gibt. Grundsätzlich sind die Sachbearbeiter aber froh, wenn sich der Patient die Klonik selber aussucht, denn es sparrt viel Zeit. Mit Sicherheit ein Missverständnis, welches sich zeitnah klären lässt. Wenn nicht, dann kann man immer noch Widerspruch einlegen
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