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Experten-Antwort

Auswanderung nach Costa Rica

von Auswanderer - Jahrgang 195915.03.2022 | 23:23
1155 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hier einige Fragen zum Thema Rentenbezug in Costa Rica: In Deutschland habe ich mehr als 35 Versicherungsjahre zurückgelegt und zwar ausschliesslich in den alten Bundesländern. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit wird nicht mehr ausgeübt. Ausländische Versicherungszeiten sind nicht vorhanden. Ich habe nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit. a) Mit Costa Rica ist bisher kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen worden. Habe ich dadurch Nachteile/Kürzungen hinsichtlich der Höhe der noch zu beantragenden Altersrente für langjährig Versicherte zu befürchten? b)Besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss zu einer ausländischen Krankenversicherung? c) Kann die Rente auf eine Bank von Costa Rica überwiesen werden? d) Was wäre evtl. noch hinsichtlich einer Rentenzahlung bei Wohnsitz in Costa Rica zu beachten? Danke für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auswanderer,

die Bundesrepublik Deutschland hat bislang mit Costa Rica kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dennoch wird eine Rente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung in der Regel bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auch in das vertragslose Ausland gezahlt. Ihre gesamten Ansprüche gehen also nicht verloren.

Während des Auslandsaufenthalts kann die Rentenzahlung sowohl auf ein Konto bei einem Geldinstitut im Ausland als auch auf ein Konto bei einem Geldinstitut im Inland gezahlt werden. Beim Transfer der Rente in das Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen. Diese gleicht die Deutsche Rentenversicherung nicht aus; sie gehen zu Lasten des Rentners.

Die Höhe Ihrer Auslandsrente hängt in erster Linie von Ihren Beitragszeiten, Ihrer Staatsangehörigkeit und der Rentenart ab. Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde Ihnen eine Rente aus den Bundesgebietsbeitragszeiten sogar in voller Höhe ausgezahlt.

Ihr Krankenversicherungsschutz und eine eventuelle Steuerpflicht sind zwei weitere wichtige Themen, die Sie vor der Auswanderung klären sollten. Über die Besteuerung von Auslandsrenten informiert das Finanzamt Neubrandenburg unter http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Beim gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wird dem Rentenberechtigten kein Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung gezahlt.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Ebenfalls Ausnahmen gibt es bei Aufenthalt in einem Staat, wenn das entsprechende Sozialversicherungsabkommen dazu Regelungen enthält.

Aber mit Costa Rica besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 16.03.2022 | 08:32
d) Wie viel von der Rente an Steuern anfällt, sowohl in D, als auch im Ausland. Falls man sich umentscheidet, kann es schwierig werden, wieder in dir Deutsche Kranken- und Pflegeversicherung zu kommen.
AlterNomadeam 16.03.2022 | 12:17
Hier findest Du viele Infos zu Deinen Fragen: https://weltweitimruhestand.de/lange-auslandsaufenthalte-4-krank…
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