Hallo Auswanderer,
die Bundesrepublik Deutschland hat bislang mit Costa Rica kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dennoch wird eine Rente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung in der Regel bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auch in das vertragslose Ausland gezahlt. Ihre gesamten Ansprüche gehen also nicht verloren.
Während des Auslandsaufenthalts kann die Rentenzahlung sowohl auf ein Konto bei einem Geldinstitut im Ausland als auch auf ein Konto bei einem Geldinstitut im Inland gezahlt werden. Beim Transfer der Rente in das Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen. Diese gleicht die Deutsche Rentenversicherung nicht aus; sie gehen zu Lasten des Rentners.
Die Höhe Ihrer Auslandsrente hängt in erster Linie von Ihren Beitragszeiten, Ihrer Staatsangehörigkeit und der Rentenart ab. Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde Ihnen eine Rente aus den Bundesgebietsbeitragszeiten sogar in voller Höhe ausgezahlt.
Ihr Krankenversicherungsschutz und eine eventuelle Steuerpflicht sind zwei weitere wichtige Themen, die Sie vor der Auswanderung klären sollten. Über die Besteuerung von Auslandsrenten informiert das Finanzamt Neubrandenburg unter http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Beim gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wird dem Rentenberechtigten kein Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung gezahlt.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Ebenfalls Ausnahmen gibt es bei Aufenthalt in einem Staat, wenn das entsprechende Sozialversicherungsabkommen dazu Regelungen enthält.
Aber mit Costa Rica besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen