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auswanderung nach uk + rente

von lucy30.05.2007 | 23:14
1623 Ansichten
2 Antworten
ich bin mit 54 jahren nach U.K. ausgewandert und arbeite hier, habe vorher in deutschland gelebt und mein ganzes leben gearbeitet/ in die rentenkasse eingezahlt. ich werde nicht nach deutschland zurückgehen. wie und bes. wann kann ich meine rente aus D beantragen? ( geb. 1952). geht es ab 60/62/65? ist die beantragung davon abhängig, ob ich hier noch arbeite oder müsste ich auch hier in rente gehen? auszahlung der beiträge ist wohl nicht mehr möglich, soweit ich informiert bin. letzte frage: wie wird das mit der überweisung gemacht wegen anderer währung? vielen dank! lucy

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.05.2007 | 14:05

Eine Beitragserstattung ist bei Wohnsitz in Großbritannien nicht möglich.

Die Regelaltersgrenze erreichen Sie mit 65 Jahren und 6 Monaten. Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten (deutsche und britische) erfüllt haben, können Sie eine deutsche Altersrente mit Abschlag aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme frühestens mit Vollendung Ihres 63. Lebensjahres erhalten. Sofern Sie eine Schwerbehinderung nach deutschem Recht von mindestens 50 % nachweisen, ist auch ein früherer Rentenbeginn möglich. Die Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr ist für Ihren Geburtsjahrgang nicht mehr möglich.

Den Rentenantrag stellen Sie bei Ihrem britischen Versicherungsträger, der auch das deutsche Rentenverfahren einleitet. Bei Altersrenten können Sie wählen, ob die Renten aus Deutschland und Großbritannien zum gleichen oder zu verschiedenen Zeitpunkten beginnen sollen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei allen Renten vor Vollendung der Regelaltersrente vor Erreichen dieses Alters Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten sind. Wenn Sie also die deutsche Rente vor der britischen Altersrente in Anspruch nehmen wollen und weiterhin eine Beschäftigung ausüben wollen, dann kann die deutsche Rente je nach Verdienst nicht oder nur als Teilrente geleistet werden. Inwieweit ein früherer deutscher Rentenbeginn negative Auswirkungen auf britische Sozialleistungen haben kann, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem britischen Sozialversicherungsträger.

Die Überweisung innerhalb der EU auf das von Ihnen gewünschte Konto stellt kein Problem dar.

1 Antworten

bekissam 31.05.2007 | 00:20
Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Großbritannien zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Nord (ehemals LVA Schleswig Holstein, LVA Mecklenburg-Vorpommern und LVA Freie und Hansestadt Hamburg) Standort Hamburg Friedrich-Ebert-Damm 245 22159 Hamburg Telefon 040 5300-0 Telefax 040 5300-2999 http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/… Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de… Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de… Die Überweisung ist kein Problem. Das erledigt der Renten Service der Deutschen Post AG.
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