Eine Beitragserstattung ist bei Wohnsitz in Großbritannien nicht möglich.
Die Regelaltersgrenze erreichen Sie mit 65 Jahren und 6 Monaten. Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren an rentenrechtlichen Zeiten (deutsche und britische) erfüllt haben, können Sie eine deutsche Altersrente mit Abschlag aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme frühestens mit Vollendung Ihres 63. Lebensjahres erhalten. Sofern Sie eine Schwerbehinderung nach deutschem Recht von mindestens 50 % nachweisen, ist auch ein früherer Rentenbeginn möglich. Die Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr ist für Ihren Geburtsjahrgang nicht mehr möglich.
Den Rentenantrag stellen Sie bei Ihrem britischen Versicherungsträger, der auch das deutsche Rentenverfahren einleitet. Bei Altersrenten können Sie wählen, ob die Renten aus Deutschland und Großbritannien zum gleichen oder zu verschiedenen Zeitpunkten beginnen sollen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei allen Renten vor Vollendung der Regelaltersrente vor Erreichen dieses Alters Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten sind. Wenn Sie also die deutsche Rente vor der britischen Altersrente in Anspruch nehmen wollen und weiterhin eine Beschäftigung ausüben wollen, dann kann die deutsche Rente je nach Verdienst nicht oder nur als Teilrente geleistet werden. Inwieweit ein früherer deutscher Rentenbeginn negative Auswirkungen auf britische Sozialleistungen haben kann, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem britischen Sozialversicherungsträger.
Die Überweisung innerhalb der EU auf das von Ihnen gewünschte Konto stellt kein Problem dar.
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