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Experten-Antwort

Auswirkung Abgeltung des Urlaubsanspruchs auf Rente

von Berti17.10.2021 | 19:48
286 Ansichten
2 Antworten

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Meine Altersrente für langjährige Versicherte begann im Mai 2021. Jetzt wurde mir noch eine Abgeltung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub überwiesen, für die auch Rentenbeiträge abgezogen wurden. Zahlt sich das auch jetzt schon bei meiner Rente oder erst bei der Regelaltersrente oder garn nicht? Sollte ich diesen Zahlungsbeleg bei der DRV einreichen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2021 | 11:13

Hallo Berti,

bitte informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Einmalzahlung. Eine abschließende Beurteilung ist hier im Forum leider nicht möglich, da es auch auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt.

1 Antworten

Siehe hieram 17.10.2021 | 22:05
Hallo Berti, mitteilen sollten Sie diese Zahlung Ihrer zuständigen DRV auf jeden Fall (Überprüfung Hinzuverdienst siehe Rentenbescheid). Ob sich diese Einkünfte schon auf Ihre vorgezogene Altersrente auswirken könnten, hängt maßgeblich davon ab, wann Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde und somit also die Beitragszahlung ggfs. noch einem Zeitraum vor Rentenbeginn zuzuordnen ist. Dann wäre es auch kein Hinzuverdienst ab Rentenbeginn. Und die Rentenhöhe müsste korrigiert werden. Diese Überprüfung/Korrektur können Sie formlos beantragen (Abrechnung der Urlaubsabgeltung beifügen). Wenn aber Ihr Arbeitsverhältnis erst nach dem vorgezogenen Rentenbeginn endete, ist die Urlaubsabgeltung (auch - wie oben) dem letzten Monat zuzuordnen in dem das Arbeitsverhältnis noch bestand. Aber die Beitragszahlung hierfür wirkt sich dann erst bei Ihrer Regelaltersrente aus. Gemeldet werden muss die Zahlung dann aber trotzdem (s.o.). Alles Gute!
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