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Experten-Antwort

Auswirkung auf beantragte ATZ bei Adoption mit Erziehungszeit

von Elisabeth12.02.2021 | 11:39
50 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe Altersteilzeit beantragt ab dem 60. Lebensjahr mit 45 Jahren zum 1.2.27 Wie wirkt sich das auf eine Altersteilzeit aus, wenn ich als Alleinerziehende 2 Jahre in Erziehungszeit gehe, entweder in Vollzeit oder Teilzeit? Und wie wären die finanziellen Auswirkungen? Vielen Dank und viele Grüße Elisabeth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

die wenigen Angaben in Ihrer Anfrage machen eine fundierte Antwort unmöglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, mit dem Sie den [Altersteilzeitvertrag:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilzeit.html abgeschlossen haben, über die Auswirkungen Ihrer Planungen auf den Vertrag und die Aufstockungsbeträge Ihrer geplanten Altersteilzeit.

Wenn Sie hierzu konkrete Informationen vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auszumachen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W°lfgangam 12.02.2021 | 16:43
Hallo Elisabeth, etwas *wirr ...gibt es tatsächlich noch AG, die 6 Jahre vor dem 60. Lbj./01.02.2027, eine ATZ-Vereinbarung mit Beginn erst in 7 Jahren unterschreiben? *g Sie sollten den aktuellen Hintergrund /Lebensalter /wann erwarteter Rentenbeginn/ungekürzt noch mal neu sortiert/verständlicher hier mitteilen ;-) Dann kann man auch auf die Folgewirkungen > "Wie wirkt sich das auf eine Altersteilzeit aus, wenn ich als Alleinerziehende 2 Jahre in Erziehungszeit gehe, entweder in Vollzeit oder Teilzeit? Und wie wären die finanziellen Auswirkungen?" versuchsweise eingehen. > bei Adoption mit Erziehungszeit ...oh, in dem Alter, trotz der 'diffusen' Nachfrage hier, 'genehmigt' worden? ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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