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Auswirkung Behinderung auf Altersrente?

von KurtJürgen16.10.2009 | 08:38
1508 Ansichten
9 Antworten
Eine Dame (Jahrgang 1946) bezieht seit 2006 "Altersrente für Frauen". In 2009 wurde ihr eine Schwerbehinderung von 100 % zuerkannt. Vor 2009 bestand keinerlei Behinderung. Inwieweit wirkt sich diese neue Situation auf ihre Rente aus ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.10.2009 | 09:00

Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist eine Umwandlung u.a. in eine andere Altersrente nicht mehr möglich (§ 34 Abs. 4 SGB VI).

8 Antworten

Skatrentneram 16.10.2009 | 08:47
garnicht, da sie die Rente ja schon bezieht und diese sich nicht ändern wird.
Schiko.am 16.10.2009 | 10:49
Kleine Ergänzung. Sollten Sie eine Einkommen- steuer Erklärung abgeben bzw. Steuer zahlen ist dies nicht unerheblich. Der absetzbare Betrag bei 100% ist Euro 1420. Bei einen Grenzsteuersatz von angenommem 20% immerhin 284 Steuereinsparung. MfG.
Achtungam 16.10.2009 | 12:47
Hallo Kurt Jürgen, hinsichtlich des vorgenannten Beitrags des Users S.bitte ich um Vorsicht. Da es sich um eine unerlaubte Steuerberatung handelt, wäre ich vorsichtig, da sie nicht wissen können, ob die Aussage auch nur im entferntesten der Wahrheit entspricht.
Schiko.am 16.10.2009 | 13:51
Falls Kurt Jürgen wirklich eine Steuererklärung abgibt kann er hinsichtlich der Prozente wegen Behinderung auch unvor- sichtig handeln Dem Antrag ist lediglich eine Kopie des Behindertenausweises einzureichen und Im Steuerantrag die 100% zu vermerken. Es gelten: 0310 Euro bei 25 und 30% Grad der Behinderung 0430 Euro bei 35 und 40% 0570 Euro bei 45 und 50% 0720 Euro bei 55 und 60% 0890 Euro bei 65 und 70% 1060 Euro bei 75 und 80% 1230 Euro bei 85 und 90% 1420 Euro bei 95 und 100 % Für Blinde(merkzeichen " B I") und dauernd Pflegebedürftige (Merkzeichen "H") bzw. Pflegestufe III 3700 absetzbarer Betrag. Nenne gerne auch den Grenzsteuersatz, wenn Kurt Jürgen mir das einschlägige Einkommen nennt. Dann kann auch die Steuererstattung ausgerechnet werden. Mf. Achtung.
Skatrentneram 16.10.2009 | 17:18
Ich konnte nur lesen dass KurtJürgen eine Aussage zur Rente wünschte. Warum muss Schiko dann Auskunft zu Steuerfragen geben ? Das geht so langsam auf den Zeiger, dass er jedesmal noch seinen unerwünschten Senf dazu geben muss. Halten Sie sich doch mal zurück, wenn die Frage von anderen ausreichend beantwortet wurde. Es gibt noch mehr schlaue Menschen die Auskunft geben können.
Wolfgangam 16.10.2009 | 18:19
Es geht ihm doch schon lange nicht mehr darum den Usern hier zu helfen.Es geht nur darum zu provozieren.Bei einer Frage nach einer Altersrente,mit den Vorteilen einer Schwerbehinderung in Bezug auf Steuern anzufangen,beweist das eindrucksvoll.Er versucht die Ratsuchenden auf den Arm zu nehmen. Das finde ich sehr ärgerlich.enn jemand fragt, ob er einen Rentenanspruch mit 60 Jahren hat, und ich antworte, das er,wenn er keine 60 wäre, einen Anspruch hat, dann will ich doch Bei Fragen zum Rentenrecht, schreibt er Beiträge, die nicht mal im entferntesten mit der Frage zu tun haben.Und dann kommt immer das herrliche Rausreden...die Antwort war doch allgemein, nicht auf die Frage von...bezogen. Da frage ich mich, warum schreibt man einen Beitrag unter die Frage eines Users, die mit der Frage dieses Users überhaupt nichts zu tun hat????
Jürgenam 16.10.2009 | 21:05
Die Ausgangsfrage bezog sich auf Auswirkungen auf die Altersrente. Und da ist es doch in Ordnung zu erwähnen, dass es u.U. steuerlich eine Aus wirkung geben könnte. Gruß Jürgen
Hmmmam 19.10.2009 | 07:47
Dann sollten auch Auskünfte zu Eintrittsermässigungen im Museum und bei Bahnfahrten, das eventuelle Parken auf einem Behindertenparkplatz und zum besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten gegeben werden... Manch einer kapiert das lustige Frage-Antwort-Spiel in diesem Forum einfach nicht........
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