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Experten-Antwort

Auswirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aus Pflichtbeitragszeit

von Gerd S.13.02.2023 | 09:34
178 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Hauptjob sowie einen Minijob. Nun überlege ich mir, mich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Nun geht es mir dabei nicht um das "Mehr" an Rente, da dies ja ohnehin später nicht viel sein wird. Ich hatte dazu u.a. folgendes gelesen: Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei alleiniger Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers etwa 3,58 Euro mehr Rente. Bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers sind das etwa 4,45 Euro mehr monatliche Rente. Das Plus bei der Rente im Minijob ist mir die Zahlung des Arbeitnehmeranteils von 3,6 % also nicht wert. Mir geht es ausschließlich um die Pflichtbeitragszeiten, um später ohne Abzüge (event. vorzeitig) in Rente gehen zu können. Daher meine Frage: Spielt es bei der Berechnung der Pflichtbeitragszeiten eine Rolle, ob ich innerhalb meines Minijobs einen Eigenanteil zur RV einzahle, obwohl ich bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob habe? Viele Grüße und danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2023 | 11:25

Hallo,

bei der Bestimmung der Anzahl der Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für die Erfüllung der Wartezeiten kann jeder Monat nur einmal gezählt werden. Wenn Sie in Ihrem Hauptjob Pflichtbeiträge zahlen, ist es unerheblich, ob Sie daneben noch einen Minijob – egal ob versicherungsfrei oder versicherungspflichtig – haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mikeam 13.02.2023 | 09:36
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