Hallo,
bei der Bestimmung der Anzahl der Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für die Erfüllung der Wartezeiten kann jeder Monat nur einmal gezählt werden. Wenn Sie in Ihrem Hauptjob Pflichtbeiträge zahlen, ist es unerheblich, ob Sie daneben noch einen Minijob – egal ob versicherungsfrei oder versicherungspflichtig – haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung