Hallo Brigitte,
eine Anrechnung einer Hinterbliebenenrente auf eine (eigene) Altersrente erfolgt grundsätzlich nicht. Vielmehr ist regelmäßig das eigene Einkommen (z. B. Altersrente) auf den Hinterbliebenenrentenanspruch anzurechnen. Dies dürfte insbesondere bei der aus der deutschen Rentenversicherung zu erwartenden Witwenrente der Fall sein. Hinweis: Da Ihr verstorbener Ehegatte bereits eine deutsche Altersrente bezogen hat, sollten Sie rechtzeitig eine Witwenrente beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrenten finden Sie auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Welche Auswirkungen Ihre Alterseinkünfte auf die schweizerische Hinterbliebenenversorgung hat, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit der zuständigen schweizer AHV in Verbindung setzen.
Warum macht man sich Gedanken übers "was wäre wenn" in so einem Fall?
Warum macht man sich Gedanken übers "was wäre wenn" in so einem Fall?
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