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Experten-Antwort

Auswirkung einer Tantiemen Auszahlung auf das Arbeitslosengeld

von Toni24.08.2024 | 17:24
1033 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit sechs Monaten arbeitslos und erhalte noch bis November Arbeitslosengeld. Im nächsten Monat werde ich von meinem letzten Arbeitgeber eine Zahlung in Höhe von 7.500 Euro erhalten. Diese Summe stammt aus einer Tantiemen-Vereinbarung für das Geschäftsjahr 2022/23, deren Auszahlung sich aufgrund einer Klärung mit meinem Anwalt verzögert hat. Meine Frage bezieht sich darauf, ob das Arbeitslosengeld durch die Tantiemen-Zahlung gekürzt wird, sodass ich weniger Arbeitslosengeld erhalte. Ich bin 53 Jahre alt und habe bereits 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung voll. Daher könnte ich die Möglichkeit nutzen, den Betrag als Einmalzahlung in die Rentenversicherung einzuzahlen. Sehe ich das richtig, dass ich dadurch zwei Vorteile hätte? Erstens könnte ich Steuern sparen, da die Einzahlung unter die Altersvorsorge fällt, und zweitens könnte ich so eine Anrechnung der Tantieme auf das Arbeitslosengeld vermeiden, falls diese Anrechnung erfolgt. Wäre es zusätzlich ein Vorteil wenn der letzte Arbeitgeber das selbst für mich an die Rentenversicherung überweist? (steuerlich) Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

Ziemlich falsche Baustelleam 24.08.2024 | 17:51
Ob Ihr ALG1 wegen der Tantieme gekürzt wird, erklärt Ihnen die Agentur für Arbeit, mit Sicherheit aber nicht die Rentenversicherung. Wie sich Einzahlungen in die Rentenversicherung steuerlich auswirken, erfahren Sie beim Finanzamt, einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater, aber mit Sicherheit nicht von der Rentenversicherung. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung wirken sich steuermindert aus bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von gut 27.500 Euro.
Erst denken, dann fragen!am 24.08.2024 | 17:57
Ihre Fragen haben nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Man muss sich wirklich fragen, wie Sie darauf kommen hier Fragen zu Leistungen der Agentur für Arbeit und zum Steuerrecht zu stellen.
Du meine Güteam 24.08.2024 | 18:13
Völlig falsches Forum
Toniam 25.08.2024 | 07:27
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es war mir bewusst, dass verschiedene Institutionen für unterschiedliche Aspekte zuständig sind. Allerdings hätte ich eine gesamtheitliche Sichtweise gewünscht, insbesondere was die Auswirkungen auf ALG1, Rentenversicherung und steuerliche Abzüge angeht. Konkret hatte ich mich für Erfahrungsberichte von Personen interessiert, die eine ähnliche Situation erlebt haben. Es ging mir darum, wie sich Tantiemen auf ALG1 auswirken und wie dies im Zusammenspiel mit der Rentenversicherung und steuerlichen Aspekten zu betrachten ist. Die reine Theorie von Arbeitsamt und Steuerberater war mir bekannt, allerdings habe ich in der Praxis oft unterschiedliche Aussagen und Erfahrungen gemacht. Nochmals danke für Ihre Antwort.
xyam 25.08.2024 | 09:03
Es gibt keine 'Anrechnung' so wie Sie das hier andeuten. Die Einzahlung in die Rentenversicherung und steuerliche Behandlung hat m.E. nichts mit ALG I zu tun. Oder anders: ob Sie aus der Zahlung Ihre Altersvorsorgeaufwendungen bestreiten und ist erstmal Ihre Privatsache. Klären Sie direkt mit Ihrem Anwalt und der Arbeitsagentur, ob diese Zahlung Einfluß auf das ALG I hat, auch, wenn Sie es in die Altersvorsorge stecken wollen. Zur Steuerersparnis können dürfen Sie auch die 'Einmalzahlung' auf mehrere Jahre aufteilen. Sie brauchen übrigens auch keine Wartezeit von 35 Jahren, um einen Rentenabschlagsausgleich zu beantragen, lediglich Ihr Alter und die mögliche Erreichbarkeit der Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente spielen dafür eine Rolle.
Frankam 25.08.2024 | 09:26
Fragen Sie bei privatier.com nach. Dort gibt es User die weiterhelfen, auch in Fragen ob die Tantiemen einen Einfluss auf die ALG-Höhe haben und ob darüber hinaus auch noch (ja!) Steuern gespart werden können. Hier bekommen Sie keine weiterführende Hinweise.
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