Guten Morgen,
sofern Sie während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente einen 450 Euro-Job aufnehmen und keinen Befreiungsantrag stellen, ist dieser ganz normal in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und wird auch bei einer späteren Altersrente berücksichtigt.
Ob sich diese Beiträge allerdings rentensteigernd auswirken, kann wegen der Besonderheiten bei der Rentenberechnung ohne Kenntnis Ihrer gesamten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilt werden.
Aus dieser Beschäftigung zahlen Sie grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt aber auch, dass Sie über den Minijob nicht krankenversichert sind, sondern Ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt.
Hinsichtlich etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.