Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Auswirkung Minijob vs. 450 sozialversicherungspflichtig bei Erwerbsminderungsrente

von Ichfrageeuch27.06.2022 | 17:40
162 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wenn ich neben einer Erwerbsminderungsrente für 450 Euro arbeite. Hätte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis 450 Euro einen Effekt für die Altersrente oder geht die Rentenbeiträge in der Hinzurechnung unter. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hätte den Vorzeil, das ich ggf. krankenversichert bleibe, wenn die DRV länger bei Verlängerungsanträge für die Erwerbsminderungsrente benötigt. Beim ersten Antrag waren es schon 1 1/2 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

sofern Sie während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente einen 450 Euro-Job aufnehmen und keinen Befreiungsantrag stellen, ist dieser ganz normal in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und wird auch bei einer späteren Altersrente berücksichtigt.

Ob sich diese Beiträge allerdings rentensteigernd auswirken, kann wegen der Besonderheiten bei der Rentenberechnung ohne Kenntnis Ihrer gesamten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilt werden.

Aus dieser Beschäftigung zahlen Sie grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt aber auch, dass Sie über den Minijob nicht krankenversichert sind, sondern Ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt.

Hinsichtlich etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 27.06.2022 | 19:41
Hallo Ichfrageeuch, die Beschäftigung im Minijob bis 450 € ist keine allumfassende SV-pflichtige Beschäftigung. Ist lediglich nur aus RV-Sicht versicherungspflichtig. Diese 'Mini-Beiträge' haben grundsätzlich null positive Auswirkung auf die spätere Altersrente/gehen neben der Bewertung für die Zurechnungszeit unter. Hallo-ho ...mit einem Minijob sind Sie nicht krankenversichert, da müssten Sie die Minijobgrenze überschreiten, um hier vorrangig der KV-Pflicht zu unterliegen ...und demnächst (ab Oktober) mehr als 520 €. Gruß w.
Abschlägeam 27.06.2022 | 20:07
ergänzend: Unterschied minijob/midijob erklärt die minijobzentrale ausführlich auf ihren Seiten unter minijobzentrale.de Falls denn dann die DRV bei einer Weiterbewilligung erneut so lange braucht wie beim Erstantrag, liegt es oft an fehlenden Unterlagen, die der Erwerbsgeminderte nicht gleich mit einreicht. Also nun schön sämtliche Befunde bei allen Ärzten immer gleich einsammeln, die relevant sein können (ein ganz normaler Schnupfen nicht), dann kann auch der schon betagte Facharzt zwischenzeitlich in den Ruhestand gehen und Sie haben Ihre Unterlagen trotzdem parat. Und falls es dann trotzdem dauert mit dem DRV-Bescheid... wie war das mit Krankengeld vor EM-Rentenbezug? Wurde es bezahlt und dann erstattet? Die Unterlagen nicht so weit wegpacken, sondern dann bei Bedarf bestehenden 'Restanspruch' bei der KK klären. (neuer) Anspruch auf ALG1 würde auch bestehen. Hierzu informiert dann die Agentur für Arbeit. In beiden Fällen wäre dann jedenfalls das KV-Problem gelöst. Vergessen Sie zeitnah trotzdem nicht, dass Sie eine Arbeitsaufnahme Ihrer zuständigen DRV melden müssen (siehe Hinweise im Rentenbescheid) Viel Spaß bei der Arbeit und alles Gute!
ichfrageeucham 28.06.2022 | 07:45
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo-ho ...mit einem Minijob sind Sie nicht krankenversichert, da müssten Sie die Minijobgrenze überschreiten, um hier vorrangig der KV-Pflicht zu unterliegen ...und demnächst (ab Oktober) mehr als 520 €. Gruß w.
Ich dachte, dass ich auch als sozialversicherungsflichtig für weniger als 450 arbeiten kann, der Arbeitsvertra nicht als Minijob läuft, sondern normal,aber eben mit weniger Stunden. Also, muss ich 12 cent mehr im Jahr arbeiten und die Rente würde dadurch um 5 cent im Jahr gekürzt?
ichfrageeucham 28.06.2022 | 08:10
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Die Unterlagen waren dabei. Nach Antragstellung (Einschreiben mit Rückschein ist lange nichts passiert. Durch Aufforderung zum Rehaantrak durch die KV musste ich einige Monate später einen Rehaantragnachreichen. Ein 1/2 Jahr nach dem Rentenantrag wurde der Rehaantrag abgelehnt, da eine Besserung durch die Reha nicht zu erwarten ist. Monate danach kam die Begutachtung. Nachdem der Gutachter sein Gutachten geluefert hatte, wurden die Unterlagen mehrfach zwischen Renten- und Rehaabteilung hin und hergesendet (nach den telefonischen Auskünften nach). Ein 3/4 Jahr später kam dann der Bescheid. Ich war beim Eingang des Rentenbescheid es schon ausgesteuert und eine Woche im ALG1. Alg1 und Teile derKV-Leistungen wurden dann Rückabgewickelt. Hötte ich dann noch Ansprüche an Krankengeld- und/oder ALG1, wennder Verlängerungsantrgag länger in der Bearbeitung sein sollte?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026