Hallo Michael,
in einer befristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (TEM) ist gegebenenfalls eine Zurechnungszeit ab dem Eintritt der Erwerbsminderung bis zur maßgebenden Altersgrenze enthalten. Diese wird mit einem Durchschnittswert aus dem bisherigen Versicherungsleben bewertet.
Bei Eintritt in die Altersrente wird die Zurechnungszeit ab Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Ende der TEM bzw. bis zum Ende der Zurechnungszeit (der frühere Zeitpunkt ist maßgebend) zu einer sogenannten Anrechnungszeit wegen Rentenbezug. Bewertet wird diese ebenfalls mit einem Durchschnittswert aus dem Versicherungsleben. Wurde während der TEM eine versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt, kommt es darauf an, ob der Durchschnittswert für die Zurechnungszeit höher ist oder die Entgeltpunkte für die Beschäftigung. Vereinfacht gesagt erhalten Sie hier den höheren Wert.
Endet die TEM vor Eintritt in die Altersrente, fällt eine über das Ende der TEM hinausgehende Zurechnungszeit bei Berechnung der Altersrente weg. Dafür gibt es dann die Entgeltpunkte aus der im Anschluss an die TEM ausgeübten (Vollzeit-?)Beschäftigung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung