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Experten-Antwort

Auswirkungen Altersteilzeit Versorgungsausgleich

von Helene05.10.2020 | 01:20
660 Ansichten
4 Antworten

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Hallo,mein Mann ist seit Anfang diesen Jahres in Altersteilzeit.Hat diese Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich und damit auch auf die eventuell verminderten Rentenansprüche oder wie wird das gewertet? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Helene,

wenn der Versorgungsausgleich bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurde, hat eine jetzige Altersteilzeitbeschäftigung keine Auswirkung mehr. Sollten Sie aber von einem offenen Scheidungsverfahren reden, werden bis zum Monat, in dem die Scheidung beim Familiengericht beantragt wurde, Anwartschaften ermittelt, welche in die Bewertung der zu übertragenden Werte mit einfließen. Aufgrund der Altersteilzeit verringert sich i.d.R. das Bruttoeinkommen, so dass etwaig zu übertragende Werte sich allerdings nur für diesen Zeitraum ebenfalls verringern können.

Wurde der Scheidungsantrag bereits im vergangenen Jahr gestellt, also vor Beginn der Altersteilzeit, ergeben sich keine Veränderungen. Wurde der Scheidungsantrag nach Beginn der Altersteilzeit gestellt, werden niedrigere Bruttowerte nur für 2020 zur Berechnung der zu übertragenden Werte herangezogen (Beginn Altersteilzeit bis Monat der Antragstellung Scheidung bei Familiengericht).

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3 Antworten

Heleneam 05.10.2020 | 12:08
Danke, für die Auskunft. Noch ist keinerlei Scheidungsantrag gestellt. Ich wollte nur generell wissen wie die Entgeltpunkte in der ATZ gewertet werden falls es doch mal dazu käme? Welches Jahresbrutto wird da gewertet. Das vor der ATZ oder das der ATZ selbst? Es dient lediglich der Information. Für ihre Bemühungen bedanke ich mich.Mfg
Testam 05.10.2020 | 13:29
Test
W°lfgangam 05.10.2020 | 19:53
Zitat von Helene anzeigenausblenden
Hallo Helene, während der ATZ hat der AG wenigstens 90 % der bisherigen RV-Beiträge zu zahlen - quasi so, als würde sein bisheriges SV-Entgelt um 10 % reduziert weiterhin Jahr für Jahr in sein Rentenkonto einfließen. Selbst bei Einkommen im Rahmen der BBG+ (aktuell 82.800 €) gehen dann nur 7 € Monatsrente 'verloren'. Es gibt aber auch (sehr große) AG, die im Rahmen von ATZ die Rentenbeiträge auf 100 % aufstocken, sodass auch weiterhin das letzte SV-Bruttojahres-Entgelt (+ Tarifanpassungen in Folgejahren = letztendlich nur bei unter BBG-Einkommen von Bedeutung *)) ins Rentenkonto fließen. *) und etwaige Bonuszahlungen orientieren sich nur am halben Bruttogehalt ..auch hier/Auswirkungen auf die EP: gilt nur für Einkünfte unterhalb BGG - sind dann aber auch nur 'Peanuts-Beträge' für die Rente. Gruß w.
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