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Experten-Antwort

Auswirkungen on Eheschliessung auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente

von CNN07.01.2023 | 10:48
533 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderunsgsrente von ca 605 Euro und überlege zu heiraten. Wird sich die Eheschließung auf die Höhe meiner Erwerbsminderunsgsrente auswirken? Vielen Dank mit freundlichem Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 13:07

Hallo CNN,

die Eheschließung hat keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Es gibt nur eine Besonderheit, wenn Sie einen sog. Grundrentenzuschlag zur Erwerbsminderungsrente erhalten, da dieser Zuschlag zur Rente einkommensabhängig ist und Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten ggf. angerechnet wird. Einen Grundrentenzuschlags gibt es nur bei einer langjährigen Versicherung von mind. 33 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, was in Ihrem Fall evtl. nicht gegeben ist, wie ich vermute – dann vergessen Sie das Geschriebene, denn die Rente bleibt unverändert.

5 Antworten

Jaam 07.01.2023 | 11:15
Wenn man heiratet, wird alles geteilt. Da wirst du deiner Ehefrau wohl die Hälfte abgeben müssen. An der Höhe ändert sich nichts.
Fliederam 08.01.2023 | 19:52
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich u.a. nach Ihren geleisteten Beiträgen berechnet. Dabei wird nicht nach Bedürftigkeit im finanziellen Sinne geschaut, sie verringert sich also nicht aufgrund einer Eheschließung bzw. des Einkommens der Ehefrau. Anders sieht es bei der gesetzlichen Krankenkasse aus: Hier wird ab Eheschließung das Gesamteinkommen der Eheleute für die Belastungsgrenze bei der Zuzahlung zugrundegelegt. Es kann also sein, dass sie mehr Zuzahlung leisten müssen als vor der Eheschließung, da das Einkommen der Ehefrau mit einberechnet wird.
Fliederam 08.01.2023 | 19:53
… oder des Ehemannes.
Quatsch am 08.01.2023 | 20:15
Ehemann oder Ehefrau sind ja wahrscheinlich normal selber versichert.
Larez am 10.01.2023 | 08:52
Es gibt auch die Besonderheit, dass bei Renten beider Ehepartner mit FRG-Zeiten dafür maximal 40 EP berücksichtigt werden-bei den jeweils eigenen allerdings nur 25…(wer suchet, der findet-insbesondere Ausnahmen im Rentenrecht).
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