Hallo CNN,
die Eheschließung hat keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
Es gibt nur eine Besonderheit, wenn Sie einen sog. Grundrentenzuschlag zur Erwerbsminderungsrente erhalten, da dieser Zuschlag zur Rente einkommensabhängig ist und Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten ggf. angerechnet wird. Einen Grundrentenzuschlags gibt es nur bei einer langjährigen Versicherung von mind. 33 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, was in Ihrem Fall evtl. nicht gegeben ist, wie ich vermute – dann vergessen Sie das Geschriebene, denn die Rente bleibt unverändert.
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