Hallo Loriot,
Änderungen des ATZ-Zeitraums (Gesamtumfang der ATZ) wären mit dem Arbeitgeber abzustimmen, sind aber möglich (wenn beide Seiten dem zustimmen).
Mit einem Schwerbehindertenausweise (GdB mind. 50%) gehen Sie später natürlich in die Schwerbehindertenaltersrente (hierfür müssen mind. 35 Jahre Rentenzeiten vorhanden sein).
Die zum Beginn der ATZ erwartbaren/erwarteten Rentenabschläge von 7,3% (hier ist man und konnte man ja noch nicht von einer Schwerbehindertenaltersrentenmöglichkeit ausgehen) würden dann natürlich kleiner ausfallen.