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Experten-Antwort

Auswirkungen Versorgungsausgleich

von Mony21.01.2013 | 13:03
1250 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Fragen zu folgendem Sachverhalt: Ehefrau geb. 1940, 36 Monate KEZ, sonst keine weiteren Beitragszeiten, entsprechend bisher auch noch kein Rentenanspruch. Ehemann geb. 1940, nur Zeiten in der Beamtenversorgung. Aktuell läuft ein Scheidungsverfahren. Die Beamtenversorgung wird intern ausgeglichen, die Ehefrau erwirbt also dort Ansprüche. Bekommt der Ehemann Werte aus den KEZ übertragen, obwohl die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt und kein Rentenanspruch besteht? Falls nein, wird der Versorgungsausgleich nachgeholt, falls für die fehlenden 24 Monate noch freiwillige Beiträge gezahlt werden und somit doch noch ein Rentenanspruch besteht? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage kann ich nicht abschließend beantworten. Zunächst einmal dürfte klar sein, dass in einem VAG-Verfahren nur die in der Ehezeit erworbenen Anrechte (KEZ in der Ehezeit?) ausgeglichen werden.

Weiterhin müsste geschaut werden, ob die Anrechte in der gRV (36 KM KEZ) evtl. geringfügig wären i.S.d. § 18 VersAusglG oder dieses Anrecht unter die nicht ausgleichsreifen bzw. unwirtschaftlichen Anrechte nach § 19 VersAusglG fällt. Bei Ersterem spielten dabei nicht die Wartezeitmonate eine Rolle, sondern die Höhe des sog. Ausgleichswertes (Wertunterschied). Die Entscheidung darüber trifft das Amtsgericht. Bei Letzterem würden wir von einem unwirtschaftlichen (und damit nicht ausgleichbarem) Anrecht sprechen, wenn nach der internen Teilung im VAG die Wartezeit nicht mehr erfüllt werden könnte (die Entgeltpunkte für 36 KM KEZ würden ja noch halbiert werden). Zwar wurden die Möglichkeiten zur freiwilligen Beitragszahlung seit dem 01.08.2010 erheblich erleichtert, aber ob in Ihrem Fall tatsächlich Rentenansprüche (dann ja auf beiden Seiten) entstehen könnten und ob die Voraussetzungen für eine solche Beitragszahlung bestehen, müsste konkret geprüft werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

icham 21.01.2013 | 13:57
Die Broschüre zum Versorgungsausgleich finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Deutsche Rentenversicherung
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