Guten Tag,
in erster Linie handelt es um Fragestellungen aus dem Steuerrecht und der möglichen Entwicklung von kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen (u.a. auch wieder unter steuerlichen Aspekten – Stichwort: Steuerstundungsmodell). Sozialversicherungsrechtliche Problematiken (Stichwort: Gehalt über Beitragsmessungsgrenze der DRV etc.) stehen eher weniger zur Diskussion. Für einen fairen Vergleich muss die Währung „Monatliche Rente“ im Alter (wiederrum nach Steuern), auch unter Gesichtspunkten wie Inflation, Dynamisierung, Absicherung bei Invalidität, Hinterbliebenenabsicherung etc. beleuchtet werden. Während ein ETF-Sparen dem allgemeinen Kapitalmarktrisiko (und Chancen) ausgesetzt ist, bietet ein AG-seitiges Modell meist mehr Sicherheiten insbesondere in der Abrufphase. Möglicherweise ist jedoch die betriebliche AV auf der Kostenseite gegenüber einem ETF-Sparplan im Nachteil. FAZIT: Ein komplexes Thema, für das es keine Patentlösung, sondern nur eine Entscheidung nach einem Abwägungsprozess geben wird – unter der aktuellen Gesetzgebung…
Hilfreiche Links finden Sie hier:
bAV:
https://www.dia-vorsorge.de/betriebliche-altersvorsorge/
https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente
https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/
https://www.rentenfuchs.info/rentenplanung_altersvorsorge/
https://www.vonbuddenbrock.de/bav-vs-etf-sparplan-was-eignet-sich-besser-zur-altersvorsorge/
Rechner:
https://www.ihre-vorsorge.de/rentenrechner-und-finanzrechner
https://www.zinsen-berechnen.de/finanzrechner/vorsorge.php#google_vignette
Viele Grüße
Bedenken Sie auch die Krankenkassen Einträge, die rund 20 % ausmachen, bei der späteren Betriebsrente.
Es gibt zwar einen Freibetrag von rund 160 €, dieser gilt aber auch für alle BAV Renten zusammen, also wenn Sie eine weitere haben oder diese BAV mehr als 160 € allein hoch ist, wird von allem darüber rund 20 % allein von der KK eingesammelt...
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