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Experten-Antwort

Auszahlung Arbeitgeberanteil bAV vor Rentenbeginn = Erhöhung Bruttolohn sinnvoll?

von Mike22.07.2024 | 12:57
183 Ansichten
7 Antworten
Hallo Community, vielen Dank vorab für die Hilfe, ich habe trotz ausgiebiger Recherche online nahezu nicht zu meiner Frage gefunden. Mein Arbeitgeber bietet eine rein AG-finanzierte betriebliche Altersvorsorge an. Demnächst wird er diese flexibilisieren und eine Auszahlung als Bruttolohn ermöglichen. Meine Frage ist einfach: Wie fahre ich finanziell mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben besser? Jetzt versteuert auszahlen lassen und netto z.B. in einen ETF investieren oder weiter in die bAV einzahlen lassen und später die Betriebsrente versteuern? Einige Rahmendaten: - Bruttojahresgehalt >100.000€ - bAV AG > 500€ pro Monat - Verzinsung bAV: 3,5% p.a. - Rendite ETF: Annahme 8% p.a. - private Krankenversicherung - EStKl 4, keine Kirchensteuer - 2 Kinder <25 - Jahrgang: 1980, 45 Beitragsjahre bekomme ich vermutlich voll Danke!!!! für jeden Ratschlag und jeden Tipp!!!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2024 | 13:51

Guten Tag,

 

in erster Linie handelt es um Fragestellungen aus dem Steuerrecht und der möglichen Entwicklung von kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen (u.a. auch wieder unter steuerlichen Aspekten – Stichwort: Steuerstundungsmodell). Sozialversicherungsrechtliche Problematiken (Stichwort: Gehalt über Beitragsmessungsgrenze der DRV etc.) stehen eher weniger zur Diskussion. Für einen fairen Vergleich muss die Währung „Monatliche Rente“ im Alter (wiederrum nach Steuern), auch unter Gesichtspunkten wie Inflation, Dynamisierung, Absicherung bei Invalidität, Hinterbliebenenabsicherung etc. beleuchtet werden. Während ein ETF-Sparen dem allgemeinen Kapitalmarktrisiko (und Chancen) ausgesetzt ist, bietet ein AG-seitiges Modell meist mehr Sicherheiten insbesondere in der Abrufphase. Möglicherweise ist jedoch die betriebliche AV auf der Kostenseite gegenüber einem ETF-Sparplan im Nachteil. FAZIT: Ein komplexes Thema, für das es keine Patentlösung, sondern nur eine Entscheidung nach einem Abwägungsprozess geben wird – unter der aktuellen Gesetzgebung…

 

Hilfreiche Links finden Sie hier:

 

bAV:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/betriebliche_altersversorgung.html

 

https://www.dia-vorsorge.de/betriebliche-altersvorsorge/

 

https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente

 

https://www.aba-online.de/

 

https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/

 

https://www.rentenfuchs.info/rentenplanung_altersvorsorge/

 

https://www.vonbuddenbrock.de/bav-vs-etf-sparplan-was-eignet-sich-besser-zur-altersvorsorge/

 

Rechner:

 

https://www.ihre-vorsorge.de/rentenrechner-und-finanzrechner

 

https://www.zinsen-berechnen.de/finanzrechner/vorsorge.php#google_vignette

 

Viele Grüße

6 Antworten

Frankam 22.07.2024 | 13:03
Das ist nun wirklich keine Frage für dieses Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Peter T.am 22.07.2024 | 13:12
Bedenken Sie auch die Krankenkassen Einträge, die rund 20 % ausmachen, bei der späteren Betriebsrente. Es gibt zwar einen Freibetrag von rund 160 €, dieser gilt aber auch für alle BAV Renten zusammen, also wenn Sie eine weitere haben oder diese BAV mehr als 160 € allein hoch ist, wird von allem darüber rund 20 % allein von der KK eingesammelt...
Kein Steuerforumam 22.07.2024 | 13:20
Tipp! Fragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Dies ist kein Steuerforum, was Sie auch den wichtigen Hinweise zu diesem Forum entnehmen können.
Ralfam 22.07.2024 | 14:38
Stellen Sie diese Frage bei privatier.com Da werden auch verschiedene bAVs durchführungswege und unterschiedliche Varianten diskutiert.
xyam 22.07.2024 | 16:09
Mit Jahrgang 1980 bekommen Sie Ihre 45 Jahre voll? Die Glaskugel will ich auch haben. Lassen Sie sich doch mal von einem unabhängigen Finanzberater oder Ihrem Arbeitgeber Ihre Optionen vorrechnen.
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