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Experten-Antwort

Auszahlung Arbeitnehmer Anzeil/Ausland

von Tomas17.03.2019 | 03:09
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin US Staatsbürger und lebe jetzt seit fast 3 Jahren im Nicht EU Ausland (in Moldawien u Russland). Habe(34J)in die Deutsche Rentenkasse Einbezahlt.Vor 2 Jahren habe ich meinen Job aus beendet(Aufhebungsvertrag/Gesundheitliche Gründe). War dann auf eigene Kosten in einer Klinik Ausland. Hatte bei der DRV Angefragt aber nicht beantragt meinen Selbst Eingezahlten Betrag erstatte zu bekommen. Man hat mir dann gesagt, Ja das geht aber erst wenn ich mindestens 24 Monate nicht mehr in das RV System/Sozial System mehr bezahlen und sie nicht in einem nicht Deutsches Abkommen Land leben. Einige Monate später bekam ich eine Ablehnung als ich nur Anfragte. Kann ich meinen Rentenanteil(den ich Eigenanteil Arbeitnehmer) Ausgezahlt bekommen?? Wie man mir die sagte(Formular V0901, V0910, Welches benötige ich). Habe nicht vor weder in die USA noch in die EU zurück zukehren um dort zu leben/bleiben. Kann ich wie man mir sagte meinen Anteil zurück bekommen? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomas,

wie schon von chi und DRV dargelegt, haben Sie als US-Bürger, mehr als fünf Jahre lang Beiträge in die deutsche Rentenversicherung gezahlt, sind damit berechtigt sind, in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen und können Sie sich daher Ihre gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen.

Sie haben aber im entsprechenden Alter einen Rentenanspruch aus Deutschland und werde Ihre deutsche Rente, auch bei Wohnsitz im Ausland beziehen, sobald Sie die entsprechende Altersgrenze erreicht und Ihren Altersrentenantrag gestellt haben.

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21 Antworten

chiam 17.03.2019 | 05:11
Als US-Bürger, der mehr als fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, können Sie keine Rückerstattung bekommen. Sie können aber eine Rente beziehen, sobald Sie die entsprechende Altersgrenze erreicht haben. Die Rente wird auch ins Ausland gezahlt.
Aloisam 17.03.2019 | 09:16
35 Jahre wäre besser. Das sind 420 Monate. Auch angefangene Monate zählen. Bitte prüfen lassen, wie viele Monate nur noch fehlen und die evtl. einzahlen.
DRVam 17.03.2019 | 07:39
Da Sie berechtigt sind in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, können Sie sich Ihre gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen. Sie haben aber im entsprechenden Alter einen Rentenanspruch aus Deutschland. Das alles können Sie hier ab Seite 10 nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Klarstellungam 17.03.2019 | 10:04
Haben Sie "34J" in die Rentenversicherung eingezahlt oder sind sie "34J" alt?
tomasam 17.03.2019 | 19:47
ich bin 50Jahre und habe 34 Jahre Eingezahlt. Aber warum teilte man mir bei der RV dann mit das ich meine Arbeitnehmer Anteil Ausgezahlt bekomme da ich in einem nicht Sozialabkommen Staat lebe? Habe nicht vor in die USA bzw BRD zurück zukommen...
tomasam 17.03.2019 | 20:01
Und was bedeutet dies bei RV hinterlegt?! Da wieder Spricht sich wieder die Deutsche Info selbst... Wenn Sie nur für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben und nun in Ihre Heimat zurückkehren, möchten Sie sich vielleicht Ihre deutschen Beiträge erstatten lassen. Ob für Sie diese Möglichkeit besteht, erfahren Sie in diesem Kapitel. Sie sollten diesen Schritt aber gut überdenken. Durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis aufgelöst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beiträgen keine Ansprüche ableiten können.Sie können eine Erstattung beantragen, wenn Sie>aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind,>sich in Deutschland nicht freiwillig versichern können und>wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.Die Wartefrist von mindestens 24 Kalendermonaten muss eingehalten werden. Es darf auch nicht inzwischen erneut Versicherungspflicht eingetreten sein
tomasam 17.03.2019 | 20:04
Zitat von DRV anzeigen
Dann lesen sie selbst mal nach...Wenn Sie nur für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben und nun in Ihre Heimat zurückkehren, möchten Sie sich vielleicht Ihre deutschen Beiträge erstatten lassen. Ob für Sie diese Möglichkeit besteht, erfahren Sie in diesem Kapitel. Sie sollten diesen Schritt aber gut überdenken. Durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis aufgelöst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beiträgen keine Ansprüche ableiten können.Sie können eine Erstattung beantragen, wenn Sie>aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind,>sich in Deutschland nicht freiwillig versichern können und>wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.Die Wartefrist von mindestens 24 Kalendermonaten muss eingehalten werden. Es darf auch nicht inzwischen erneut Versicherungspflicht eingetreten sein. Und ich lebe in einem Land wo es ein Sozialabkommen nicht gibt.
Keine Erstattungam 18.03.2019 | 03:31
Nochmal! Lesen Sie die von DRV genannte Broschüre. Es nützt doch nichts, wenn Sie Dinge in Ihrem Sinne interpretieren wollen. Sie können sich Ihre bisher eingezahlten Beiträge nicht erstatten lassen, gleichgültig wer Ihnen was auch immer erzählt hat. Das sind die Fakten, die Sie akzeptieren müssen. Punkt!
tomasam 17.03.2019 | 20:09
Zitat von tomas anzeigen
Da Sie berechtigt sind in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, können Sie sich Ihre gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen. Sie haben aber im entsprechenden Alter einen Rentenanspruch aus Deutschland. Das alles können Sie hier ab Seite 10 nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Dann lesen sie selbst mal nach...Wenn Sie nur für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben und nun in Ihre Heimat zurückkehren, möchten Sie sich vielleicht Ihre deutschen Beiträge erstatten lassen. Ob für Sie diese Möglichkeit besteht, erfahren Sie in diesem Kapitel. Sie sollten diesen Schritt aber gut überdenken. Durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis aufgelöst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beiträgen keine Ansprüche ableiten können.Sie können eine Erstattung beantragen, wenn Sie>aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind,>sich in Deutschland nicht freiwillig versichern können und>wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.Die Wartefrist von mindestens 24 Kalendermonaten muss eingehalten werden. Es darf auch nicht inzwischen erneut Versicherungspflicht eingetreten sein. Und ich lebe in einem Land wo es ein Sozialabkommen nicht gibt.
zusatzt....Die Versicherungspflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann in diesem Zusammenhang der Versicherungspflicht in Deutschland gleichstehen. Die Möglichkeit der Beitragserstattung besteht dann nicht. Bitte lassen Sie sich beraten. info erhalten vom achbearbeiter Dezernat 5 Team 1 Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen Friedrich-Ebert-Damm 245 22159 Hamburg, wo mir das Mitgeteilt wurde das ich es Erstatten kann wenn ich in einem NICHT Sozialabkommen Staat lebe.
tomasam 17.03.2019 | 20:28
Zitat von DRV anzeigen
Noch eine Info: Ich war Angestellt bei den US-Streitkräften und wurde von ADD Ausländischen Streitkräfte Besoldet. Und ich habe von der RV andere Info dases geht meinen Anteil Auszubezahlen. Da weder die US oder die BRD Behörden sich dafür Verantwortlich bzw Zuständig halten. US,, Ähh Germany gehen sie zu denen. BRD Äh US gehen sie zu den Amerikanern...dafür. Der BRD Land sagt sie sind US da müssen sie zu den Amerikanern. Die Amerikaner sagen Äh this is German Stuff gehen sie zu denen. Immer das Gleiche, Alle wollen aber nix ist..
Hein Blödam 18.03.2019 | 08:56
50 Jahre alt. 34 Jahre in D gearbeitet. Seit 3 Jahren in Moldawien. Mit 13 Jahren angefangen zu arbeiten? Da stimmt doch was nicht.
Batrixam 18.03.2019 | 12:26
Als US-Staatsangehöriger mit mehr als 5 Jahren Beiträgen in die Deutsche Rentenversicherung können Sie sich die Beiträge (egal, wo auf der Welt Sie wohnen) NICHT auszahlen lassen, da Sie bei der Sachlage die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen! PS. auch mit Moldawien (Rep. Moldau) gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, was die Beitragserstattung ausschließt. Einzige Lösung: Sie geben die US-Staatsangehörigkeit auf, nehmen die russische Staatsangehörigkeit an (und haben dann auch nur noch diese eine!) und leben in Russland. Dann können Sie (natürlich nur mit entsprechenden Nachweisen über Staatsangehörigkeit und Wohnort/-Staat) die Beitragserstattung beantragen!
Quoteam 19.03.2019 | 04:28
Zitat von Keine Erstattung anzeigen
Fakt ist auch was sie da Schreiben ist ein Witz!Ist es Ihnen langweilig?! Nenne sie mal einen Sozialparagrafen dazu der dies Widerlegt! Es Interpretiert doch keiner Was er will. Fakt ist das wie Alles in der BRD, D existiert nur auf dem Papier, Republik Der immer noch Besatzung Land der Alliierten Streitkräfte sind, Fakt u Punkt)nie eine Zutreffende Aussagekräftige Auskunft geben kann in Wort oder Schrift. Man immer egal was man fragt Auskunft bekommt die fraglich sind und sich immer ändern. Es gibt dafür zu viel Möglichkeiten und Wege an sein Recht zu kommen. Republik Deutschland macht es möglich!! Was man Schriftlich Mitgeteilt bekommt von einer Behörde ist FAKT oder Fraglich, der eine sagt so der andere sagt so... hier wird es so Interpretiert das man im ganzen in einer Behörde selbst den Überblick verliert!! Oder sollte man sich da Irren? Punkt Auch egal welchen Schritt ich Unternehme ich komme dazu. Da ich A ,Mehrfach Staatsbürger bin und das ganz Legal. Und dann immer noch einen ASS im Ärmel halte wo sich die BRD selbst mehr Schadet als ihr lieb ist. Und wenn man seine Staatsbürgerschaften Ablegt und eine andere Annimmt(Mehrfach möglich u Rechtens) behält man trotzdem einige der Rechte von Vorher(egal welche Staatsangehörigkeit) und es werden einem dann auch wiederum Neue u auch Soziale zukommen, ebenfalls in der BRD. Und dies ist auch Fakt u Punkt Zumal der Deutsche Staat so ein Super Soziales Zuwanderungs-- Land ...ohne Grenzen für Sozialschmarotzer,Fakt/Punkt Aber jedem das seine
Keine Erstattungam 19.03.2019 | 05:24
Zitat von Quote anzeigen
Quote schrieb

Fakt ist auch was sie da Schreiben ist ein Witz!Ist es Ihnen langweilig?! Nenne sie mal einen Sozialparagrafen dazu der dies Widerlegt! Es Interpretiert doch keiner Was er will. Fakt ist das wie Alles in der BRD, D existiert nur auf dem Papier, Republik Der immer noch Besatzung Land der Alliierten Streitkräfte sind, Fakt u Punkt)nie eine Zutreffende Aussagekräftige Auskunft geben kann in Wort oder Schrift. Man immer egal was man fragt Auskunft bekommt die fraglich sind und sich immer ändern. Es gibt dafür zu viel Möglichkeiten und Wege an sein Recht zu kommen. Republik Deutschland macht es möglich!! Was man Schriftlich Mitgeteilt bekommt von einer Behörde ist FAKT oder Fraglich, der eine sagt so der andere sagt so... hier wird es so Interpretiert das man im ganzen in einer Behörde selbst den Überblick verliert!! Oder sollte man sich da Irren? Punkt

Auch egal welchen Schritt ich Unternehme ich komme dazu. Da ich A ,Mehrfach Staatsbürger bin und das ganz Legal. Und dann immer noch einen ASS im Ärmel halte wo sich die BRD selbst mehr Schadet als ihr lieb ist.

Und wenn man seine Staatsbürgerschaften Ablegt und eine andere Annimmt(Mehrfach möglich u Rechtens) behält man trotzdem einige der Rechte von Vorher(egal welche Staatsangehörigkeit) und es werden einem dann auch wiederum Neue u auch Soziale zukommen, ebenfalls in der BRD. Und dies ist auch Fakt u Punkt

Zumal der Deutsche Staat so ein Super Soziales Zuwanderungs-- Land ...ohne Grenzen für Sozialschmarotzer,Fakt/Punkt

Aber jedem das seine

Nochmal! Lesen Sie die von DRV genannte Broschüre. Es nützt doch nichts, wenn Sie Dinge in Ihrem Sinne interpretieren wollen. Sie können sich Ihre bisher eingezahlten Beiträge nicht erstatten lassen, gleichgültig wer Ihnen was auch immer erzählt hat. Das sind die Fakten, die Sie akzeptieren müssen. Punkt!
Fakt ist auch was sie da Schreiben ist ein Witz!Ist es Ihnen langweilig?! Nenne sie mal einen Sozialparagrafen dazu der dies Widerlegt! Es Interpretiert doch keiner Was er will. Fakt ist das wie Alles in der BRD, D existiert nur auf dem Papier, Republik Der immer noch Besatzung Land der Alliierten Streitkräfte sind, Fakt u Punkt)nie eine Zutreffende Aussagekräftige Auskunft geben kann in Wort oder Schrift. Man immer egal was man fragt Auskunft bekommt die fraglich sind und sich immer ändern. Es gibt dafür zu viel Möglichkeiten und Wege an sein Recht zu kommen. Republik Deutschland macht es möglich!! Was man Schriftlich Mitgeteilt bekommt von einer Behörde ist FAKT oder Fraglich, der eine sagt so der andere sagt so... hier wird es so Interpretiert das man im ganzen in einer Behörde selbst den Überblick verliert!! Oder sollte man sich da Irren? Punkt Auch egal welchen Schritt ich Unternehme ich komme dazu. Da ich A ,Mehrfach Staatsbürger bin und das ganz Legal. Und dann immer noch einen ASS im Ärmel halte wo sich die BRD selbst mehr Schadet als ihr lieb ist. Und wenn man seine Staatsbürgerschaften Ablegt und eine andere Annimmt(Mehrfach möglich u Rechtens) behält man trotzdem einige der Rechte von Vorher(egal welche Staatsangehörigkeit) und es werden einem dann auch wiederum Neue u auch Soziale zukommen, ebenfalls in der BRD. Und dies ist auch Fakt u Punkt Zumal der Deutsche Staat so ein Super Soziales Zuwanderungs-- Land ...ohne Grenzen für Sozialschmarotzer,Fakt/Punkt Aber jedem das seine
Na ausgeheult? Gleichgültig was Du hier von Dir gibst. Eine Erstattung der Beiträge ist hier nicht möglich.
Blöd Heinam 19.03.2019 | 04:31
Was glauben sie Stimmt da bei der Person nicht!! Es gibt auch 8 Jährige (Minderjährige) die schon ein Abitur haben!!
Tomasam 19.03.2019 | 18:34
Da die USA, Russland und weitere nicht Sozialabkommen Länder/Staaten 2 Pässe Erlauben ist vieles möglich. Also Simple zu Umgehen und Gesetzlich Erlaubt u ohne Probleme. Gibt's aber noch EINFACHER. Simpel die Eigene Aufgeben u eine benötigte Annehmen und geht doch. Und dann auch genau so Simple einer der Vorherigen wieder zurück bekommen( Gebruts-Urkunde, etc Eltern, Mehrfachstaatler). Papier Kram und etwas Geduld. Ansonsten ist man als Mensch der Arbeitswelt ja in der BRD Willkommen. Zurück, Arbeitslos Melden, Geld Kassieren, bekommt Hart-V, Krankenversichert etc.. Wird Schwer sein für einen Arbeitsunfähigen eine Arbeitsstelle zu finden. Aber wenn es so sein soll, will ja keinen anderen Geld kosten.Aber dann soll es mir recht sein....>Halt ich mal die Hand auf wie viele andere...Und Ohne Schlechtes Gewissen
Kaiseram 19.03.2019 | 19:00
Zitat von Tomas anzeigen
Hallo Tomas, wie schon von chi und DRV dargelegt, haben Sie als US-Bürger, mehr als fünf Jahre lang Beiträge in die deutsche Rentenversicherung gezahlt, sind damit berechtigt sind, in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen und können Sie sich daher Ihre gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen. Sie haben aber im entsprechenden Alter einen Rentenanspruch aus Deutschland und werde Ihre deutsche Rente, auch bei Wohnsitz im Ausland beziehen, sobald Sie die entsprechende Altersgrenze erreicht und Ihren Altersrentenantrag gestellt haben.
Da die USA, Russland und weitere nicht Sozialabkommen Länder/Staaten 2 Pässe Erlauben ist vieles möglich. Also Simple zu Umgehen und Gesetzlich Erlaubt u ohne Probleme. Gibt's aber noch EINFACHER. Simpel die Eigene Aufgeben u eine benötigte Annehmen und geht doch. Und dann auch genau so Simple einer der Vorherigen wieder zurück bekommen( Gebruts-Urkunde, etc Eltern, Mehrfachstaatler). Papier Kram und etwas Geduld. Ansonsten ist man als Mensch der Arbeitswelt ja in der BRD Willkommen. Zurück, Arbeitslos Melden, Geld Kassieren, bekommt Hart-V, Krankenversichert etc.. Wird Schwer sein für einen Arbeitsunfähigen eine Arbeitsstelle zu finden. Aber wenn es so sein soll, will ja keinen anderen Geld kosten.Aber dann soll es mir recht sein....>Halt ich mal die Hand auf wie viele andere...Und Ohne Schlechtes Gewissen
So ganz gesund im Kopf scheinst Du aber nicht zu sein. Anders kann man Deinen unsinnigen Beitrag nicht deuten. Du hast eine eindeutige Antwort bekommen, also richte Dich danach.
KSCam 19.03.2019 | 19:04
Werter Thomas, was wollen Sie eigentlich? Sie haben Ihre Antwort bekommen, dass als US Bürger die Erstattung nicht möglich ist. Wenn Sie die Erstattung mit falschen/ unvollständigen Angaben beantragen, kann es sein dass der Antrag durchgeht und die deutschen Beiträge erstattet werden. (wenn Sie beispielsweise angeben Sie sind Russe und verschweigen dass Sie auch US Bürger sind). Und dann? Sind halt die (Arbeitnehmer)Beiträge zurückgezahlt und Sie kriegen später keine Rente aus D! Wenn Sie bescheißen wollen, gibt es sicher Möglichkeiten - aber was soll das "Gedöhs" hier im Forum? Seien Sie entweder ehrlich oder eben nicht, mir (und vielen anderen hier) geht das sonstwo vorbei....
DRVam 19.03.2019 | 19:11
Gerade Leute wie Sie @Tomas, die hier nicht Ihre Wunschantwort bekommen, sollten sich besser überlegen, wie man dann reagiert. Wenn man es so macht wie Sie, ernten man nur Häme und Gespött und das auch zurecht!
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