Hallo Klaus Dieter,
die Auswirkungen ergeben sich im Regelfall für das Kalenderjahr der Auszahlung bei Überschreiten der jährlichen Hinzuverdienstgrenze gem. § 96a SGB VI.
Weitere Einzelheiten können Sie hier unter dem Punkt 3.1.3. nachlesen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung