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Experten-Antwort

Auszahlung Betriebsrente -

von Ich 28.08.2025 | 17:24
128 Ansichten
5 Antworten

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Hey Muss ich die Auszahlung einer Betriebsrente der DRV melden - wird es wie ein Einkommen gewertet - ich beziehe eine EMR

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2025 | 06:43

Guten Tag!

 

Bei Renten wegen Erwerbsminderung sind als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen. 

- Bei voller Erwerbsminderungsrente werden darüber hinaus Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung als Hinzuverdienst gewertet.

- Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente zählen als Hinzuverdienst unter Umständen auch Verletztengeld, Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld in der Pflegezeit, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld.

 

Betriebsrenten zählen bei Renten wegen Erwerbsminderung nicht als Hinzuverdienst und müssen der DRV auch nicht gemeldet werden. Etwas anderes gilt jedoch, falls Sie außerdem noch eine Witwen-/Witwerrente nach dem "neuen" Recht erhalten. 

4 Antworten

Jam 28.08.2025 | 17:33
Nö interessiert nicht!
Rentenschmiedam 29.08.2025 | 04:31
Guten Morgen, machen Sie sich die Sache doch nicht so schwer. Gemäß den Hinweisen/Auflagen in Ihrem Rentenbescheid sind Sie verpflichtet Einkommen mitzuteilen. Also machen Sie doch einfach eine Kopie von der Betriebsrentengenehmigung und ab damit zum RV-Träger. Ob die das dann brauchen kann Ihnen doch dann egal sein. Jedenfalls kann man Ihnen dann aber nicht später damit kommen, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzt hätten. Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 29.08.2025 | 08:58
Hallo, das ist mir bekannt. Ich verstehe nur nicht warum die Rentner sich die Sache so schwer machen und vorher vielfach nachfragen ob sie dies oder jenes melden müssen. Einfach Kopie hinschicken und die Sache ist in 5 Minuten erledigt. Ob und ggfls. was dann beim RV-Träger raus kommt kann man dann in Ruhe abwarten. Mit besten Grüßen
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