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Bei Renten wegen Erwerbsminderung sind als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen.
- Bei voller Erwerbsminderungsrente werden darüber hinaus Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung als Hinzuverdienst gewertet.
- Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente zählen als Hinzuverdienst unter Umständen auch Verletztengeld, Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld in der Pflegezeit, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld.
Betriebsrenten zählen bei Renten wegen Erwerbsminderung nicht als Hinzuverdienst und müssen der DRV auch nicht gemeldet werden. Etwas anderes gilt jedoch, falls Sie außerdem noch eine Witwen-/Witwerrente nach dem "neuen" Recht erhalten.