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Experten-Antwort

Auszahlung d. Unterstützungskasse vor Rentenbezug mit 62 Jahren möglich?

von LottaMaus14.05.2025 | 12:05
291 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe über der LV -Unterstützungskasse eine Versicherung vor 2012 abgschlossen. Hierzu habe ich die Aussage von meiner Versich. erhalten, das die einmalige Kapital-Auszahlung erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts erfolgen kann, das heißt ich muss beim AG vollständig abgemeldet sein und nicht mehr weiterbeschäftigt bin. Ist es richtig, eine Auszahlung sofort verlagen zu können da die Vers., bereits vor 2012 abgeschlossen wurde? Ist es richig, dass eine Auszahlung mit 62 Jahren möglich ist? Ist dies möglich, wenn ich noch arbeite und noch keine Rente beziehe? eine Rente beziehen. Nachdem es möglich ist, nach Rentenbezug weiterzuarbeiten was bei meinem AG auch möglich ist

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LottaMaus, 

 

Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Wie bereits gesagt, müssen Sie sich diesbezüglich direkt an die Unterstützungskasse wenden. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Falsches Forumam 14.05.2025 | 13:02
Das ist keine Frage die in die Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung fällt. Lesen Sie die Vertragsbedingungen oder erkundigen Sie sich direkt bei der Unterstützungskasse oder Ihrem Arbeitgeber.
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