Ihre Beiträge könnten nur dann erstattet werden, wenn Sie nicht versicherungspflichtig und nicht zur freiwilligen Beitragszahlung berechtigt wären. Als deutsche Staatsangehörige sind Sie aber selbst mit einem Wohnsitz im Ausland berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit annehmen. Folglich ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen.
Die Frage zur Rentenbesteuerung sollte Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem Finanzamt klären. Allgemein möchte ich Sie auf folgenden Artikel verweisen.
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