Als Berufssoldat sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Für versicherungsfreie Personen besteht Anspruch auf Beitragserstattung, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt ist. Zeitsoldaten haben im Gegensatz zu Berufssoldaten keinen Anspruch auf Beitragserstattung, weil bei diesem Personenkreis eine Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung wahrscheinlich ist.
Ausgezahlt werden Ihnen nur die Beiträge, die Sie auch tatsächlich mitgetragen haben. Nach Ihren Angaben würden deshalb nur die zwei Jahre im Betrieb erstattet werden, da Sie während der anderen Zeiten selbst keine Beiträge gezahlt haben.
Beantragen können Sie die Beitragserstattung mit dem bundesweiten Vordruck V900, den Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de unter "Formulare" erhalten.
Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, der im Zeitpunkt der Antragstellung das Versicherungskonto führt.
Beachten Sie bitte, dass Sie neben dem Anspruch auf Beitragsersattung auch das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Ggf. könnte es günstiger sein, freiwillige Beiträge zu zahlen, um sich einen Rentenanspruch zu erwerben.