Hallo Marlis,
das lässt sich gar nicht so pauschal beantworten. Es kommt z.B. darauf an, was Sie mit "ausgezahlt" meinen.
Wenn es sich um eine echte planmäßige Leistung aus der Diektversicherung handelt, weil Sie das Risiko der Invalidität mitversichert haben und deshalb einen Leistungsanspruch aus der DV haben - dann wird das nicht auf die EM-Rente angerechnet.
Handelt es sich aber um eine Abfindung, weil die betriebliche Altersversorgung wegen des Beschäftigungsendes nicht weitergeführt wird, dann kann unter bestimmten Umständen "Arbeitsentgelt" vorliegen. Und das darf dann die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, sonst kann es zur Rentenkürzung im Auszahlungsmonat kommen.
Sie sollten bei Ihrem Arbeitgeber fragen, ob diese Auszahlung der Direktversicherung als sozialversicherungspflichtiges Entgelt an die Einzugstelle gemeldet wird - dann liegt auch "Arbeitsentgelt" vor.
Auf jeden Fall müssen Sie aber die Auszhalung Ihrem zuständigen RV-Träger mitteilen, damit dort über die Anrechnung entschieden werden kann.
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