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Experten-Antwort

Auszahlung Rentenbeiträge USA

von Systemfehler30.05.2018 | 08:50
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4 Antworten

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Sachverhalt: eine Witwe hat 4 Kinder mühsam in der Nachkriegszeit aufgezogen. Die Söhne wurden Chemiker und Ing. Maschinenbau 1 Tochter begann eine Lehre bei der Firma Adolf Lauster Stuttgart etwa 1958. ( mit Arbeitsvertrag ) Die " renommierte" Firma ging 1984 in Konkurs. Offenbar hat die Firma keine Sozialbeiträge für den angeblichen Lehrling abgeführt. Die junge Frau wanderte etwa 2 oder 3 Jahre nach diesem Betrug in die USA durch Heirat aus. Erst beim Antrag auf Rentenprüfung, es gab nichts zu prüfen! ist dieser Betrug aufgefallen. Erstattung gab es ja keine, Sozialbeträge wurden auf dem Papier einbehalten. Es wurde nichts ausbezahlt. Klar Dumm gelaufen, Mutter schon lange tot. Eine einfache arbeitsame Frau Schneiderin. Fazit: nur Dumm gelaufen. Das ganze System versagte. Dies ist real so geschehen und keine Fiktion. !! Zum Nachdenken Warnung, an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Systemfehler,

bei Nachweis der Einbehaltung von Beiträgen (z. B. Lohnabrechnung, Versicherungskarte) ist die Anerkennung der Zeit möglich. Weiterhin kann geprüft werden, ob die Lehrzeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI (im Zeitraum vom 01.06.1945 bis 30.06.1965 grundsätzlich versicherungspflichtig aufgrund einer Berufsausbildung war, aber Beiträge nicht abgeführt wurden) bei entsprechenden Nachweisen anerkannt werden können. Sollten jedoch Beiträge wegen der Heirat erstattet worden sein, ist eine Anerkennung der Zeiten nicht möglich.

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3 Antworten

Schadeam 30.05.2018 | 12:02
Oder die Firma hat alles ornungsgemäß gezahlt, die Rentendaten auch korrekt in die damals exisierende Versicherungskarte eingetragen, der jungen Frau beim Asscheiden aus der Firma diese Karte (brauner oder grüner DinA5 Karton) ausgehändigt, damit die Dame den bei der Rentenversicherung abgibt. Und das hat diese junge Dame in den Aufregungen um Heirat und Auswanderung versäumt und die Karte fehlt nun. Das wäre eine andere Version dieser Geschichte, bei der man dann keinem anderen die Schuld geben könnte. Aber wie gesagt: wenn die Lehre nachweisbar ist, könnte die Zeit selbst dann angerechnet werden wenn tatsächlich nichts gezahlt worden wäre, also eigentlich kein Problem.
???am 30.05.2018 | 10:37
Das wäre ein Fall nach § 203 Absatz 2 SGB 6. Es müssen nur entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Nachweise sind nicht erforderlich für die Brüder und die arbeitsame, verstorbene Mutter. Was diese Nebenangaben mit dem Sachverhalt zu tun haben, erschließt sich mir nicht.
W*lfgangam 30.05.2018 | 20:10
...UND, um welche Rentenansprüche geht es denn nun? Die der verstorbenen Mutter mit den 4 Kindern wohl eher nicht - oder?!! Ggf. haben Sie dann noch einen 'Sonderrechtsnachfolger' oder Erbberechtigten, vielleicht auch einen möglichen Witwer mit Leistungsansprüchen auf dem Plan ??? Ihre 'Warnung' ist ansonsten nur ge/erlebte Versicherungsproblematik, wenn _rechtzeitig_ nachweisende ältere Unterlagen zur Sicherung von Rentenansprüchen nicht verfügbar/verschlampt/nicht mehr beschaffbar sind - UND sich nicht rechtzeitig um solche Unterlagen/Ansprüche gekümmert worden ist ...egal ob Wohnsitz im In- oder Ausland. Das ist kein Systemfehler, sondern schlichte Dummheit/Ignoranz, sich den eigenen Informationsmöglichkeiten nicht zu stellen. Sie können sich dabei nicht immer auf den frei verfügbaren Datenpool der NSA verlassen ;-) Konkret: Was wollte Sie mit Ihrer Aussage über Jahrzehnte alte Tatbestände/Versäumnisse bezwecken – damals analog, seit ein 'paar' Tagen sogar digital erfasst *g Gruß w.
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